Novum
💡 Habt ihr Lust, eure Ideen Wirklichkeit werden zu lassen?
🎯 Ihr seid zwischen 14 und 27 und wollt euren Ort in Sachsen aktiv mitgestalten?
Die Sächsische Jugendstiftung unterstützt engagierte Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen – mit drei spannenden Fördermöglichkeiten.
🚀 Also, worauf wartet ihr? Legt jetzt los!
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden! Die Jury entscheidet in der Regel in 4 Wochen.
Zielgruppen/Bedingungen
Gestaltung von Jugendräumen:
In Jugendräumen sind immer wieder neue Anschaffungen nötig. Die Sächsische Jugendstiftung möchte euch ermutigen, Ideen für Aktionen zu entwickeln, die mit der Gestaltung von Jugendräumen verbunden sind und diese Räume für alle Jugendlichen zugänglich macht. Bevor ihr euren Antrag einreicht, sollten eure Ideen für diese Aktion bereits feststehen. Sie sollten nicht nur im Ort spürbar sein, sondern auch direkt in den Jugendräumen stattfinden.
max. Fördersumme 500,00€
Projekte, Veranstaltungen und Aktionen:
Gefördert wird eine Aktion oder Veranstaltung, um euren Ort mitgestalten zu können und die für alle Jugendlichen in eurem Ort zugänglich sein sollte. Eure Ideen sind gefragt, um etwas zu schaffen, das nicht nur Spaß macht, sondern auch einen echten Mehrwert für euren Ort bietet und langfristig bereichert.
max. Fördersumme: 750,00€
Neugründungen von selbst verwalteten Jugendtreffs:
Habt ihr schon einmal darüber nachgedacht, euren eigenen Jugendtreff zu gründen? Eure Räume müssen dazu renoviert werden und brauchen ein Erstausstattung? Dann seid ihr hier richtig. Die Sächsische Jugendstiftung unterstützt Neugründungen von selbst verwalteten Jugendtreffs. Um den Start eures Jugendtreffs gebührend zu feiern, sollte bereits bei der Antragstellung eine Idee für eine Eröffnungsveranstaltung vorliegen. Diese Veranstaltung soll dazu dienen, euren neuen Treffpunkt im Ort vorzustellen und Jugendliche aus der Umgebung einzuladen, sich einzubringen und mitzufeiern.
max. Fördersumme: 1.500,00€
Folgende Besonderheiten (Kriterien) müssen für euer Projektvorhaben zutreffen:
1. Das Projekt ist ein Angebot in eurer Gemeinde und ihr braucht das Angebot in eurem Ort, da es dies so noch nicht gibt.
2. Das Projekt ist nutzbar für möglichst viele junge Menschen in der Gemeinde.
3. Das Projekt ist lange wirksam.
4. Das Projekt ist realisierbar.
5. Das Projekt hat noch nicht begonnen.
6. Ihr setzt das Projekt miteinander demokratisch und tolerant um.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Füllt den Antrag in eurem KIT aus und versucht die Jury von eurem Projekt zu überzeugen! Bitte denkt an alle wichtigen Kontaktdaten und vergesst den Kostenplan nicht!
- Schickt den ausgefüllten Antrag per mail an: novum@saechsische-jugendstiftung.de. Plant unbedingt bis zu vier Wochen für die Entscheidung der Jury ein.
- Nach dem Entscheid der Jury senden wir euch entweder eine Zusage mit den notwendigen Unterlagen zur Förderung oder eine Absage zu.
- Damit euer Projekt gelingt ist ein Patensystem vorgesehen. Der Pate/die Patin kann eine Person der Jugendarbeit (Freier Träger der Jugendhilfe) aus eurer Nähe oder die Gemeindeverwaltung sein, mit der ihr in Verbindung steht. Der Pate/die Patin ist dann Vertragspartner der Sächsischen Jugendstiftung.
Die Fördersumme wird auf das Konto der Organisation gezahlt, da Zahlungen an Privatkonten nicht möglich sind.
Weitere Informationen
Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3,
01067
Dresden
Webseite
Telefon
0351 323719016