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Förderdatenbank der DSEE

Nouveaux horizons

Brücken bauen mit Frankreich

Die Baden-Württemberg Stiftung unterstützt im Rahmen von Nouveaux horizons gemeinnützige Projekte von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren in den Bereichen Bildung, Kultur und Zivilgesellschaft mit Bezug zu Frankreich.
Es werden Projekte gemeinnütziger Einrichtungen, von Vereinen oder kommunalen Trägern mit Sitz in Baden-Württemberg gefördert, die mit einem Projektpartner aus Frankreich und optional mit einem dritten internationalen Projektpartner zusammenarbeiten.
Das Programm möchte gezielt eine Vielfalt von Projekten fördern. Daher gibt es einen niederschwelligen Zugang zur Antragsstellung für kleinere Projektvorhaben. Größere Projektvorhaben, beispielsweise im Bereich Berufsbildung und Spracherwerb, werden ebenso gefördert. Zudem kann der europäische Gedanke über trinationale Projekte weiter gestärkt werden. Das Programm ist hierfür in zwei Förderkomponenten aufgeteilt.
Das Programm verfolgt folgende Ziele im Detail:

  • Das zivilgesellschaftliche Engagement in Bezug zu Frankreich ist gestärkt.
  • Die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und den französischen Regionen ist erhöht.
  • Der deutsch-französische Austausch im Bereich Bildung, die Zusammenarbeit im Bereich Spracherwerb und beruflicher Bildung sind gestärkt.
  • Die Verbreitung des europäischen Gedankens durch trinationale Projekte mit Modellcharakter ist gestiegen (baden-württembergisch - französische Kooperationen gemeinsam mit einem dritten Partner aus einem weiteren Land).
  • Themen der nachhaltigen Entwicklung sind in der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf zivilgesellschaftlicher Ebene stärker verankert.
  • Zusätzlich in Komponente B: Der Einsatz von innovativen und/oder digitalen Ansätzen in der deutsch-französischen Zusammenarbeit ist erhöht.

Das Erreichen dieser Wirkungen ist abhängig vom Erfolg der geförderten Projekte. Deshalb möchte die Stiftung bereits bei der Antragstellung wissen, welchen Beitrag die Projekte zu den angestrebten Zielen leisten. Die Berichterstattung im Verlauf und nach Abschluss des Projekts soll das Erreichen der Wirkungen belegen. Hierzu unterstützt und begleitet die Baden-Württemberg Stiftung die erfolgreichen Antragstellenden.

Zielgruppen/Bedingungen

Die antragstellende Institution muss grundsätzlich personell, fachlich und organisatorisch in der Lage sein, Projekte im Sinne der Baden-Württemberg Stiftung qualifiziert und zielorientiert zu planen, durchzuführen, zu steuern und abzurechnen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen, zivilgesellschaftliche und kommunale Akteure aus Baden-Württemberg (wie Kultureinrichtungen, Vereine und kommunale Träger). Die beantragten Projekte selbst müssen gemeinnützig und in Zusammenarbeit mit mindestens einem ebenfalls gemeinnützigen Kooperationspartner mit Sitz in Frankreich durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass sich beide Projektpartner aktiv am Projekt beteiligen. Die Einbeziehung eines dritten Kooperationspartners aus einem weiteren EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land ist optional und wünschenswert.

Im Vordergrund des Projekts stehen Austausch und aktive Begegnung der Teilnehmenden sowie die aktive Beteiligung beider Partner. Folgende thematische Schwerpunkte sind möglich:
• Interkultureller Austausch und Völkerverständigung von Jugendlichen und Erwachsenen aus Baden-Württemberg und Frankreich (wobei der Netzwerkgedanke und der Aufbau von längerfristigen Begegnungen durch gemeinsame Projekte zwischen den Teilnehmenden im Vordergrund stehen).
• Projekte aus den Themenbereichen Literatur, Kunst und Musik: Projekte, die für die jeweilige Kultur auf beiden Seiten sensibilisieren.
• Initiativen zur zivilgesellschaftlichen Förderung von kommunalen Partnerschaften mit Frankreich (Aufbau von neuen kommunalen Partnerschaften oder Weiterentwicklung bestehender kommunaler Partnerschaften) durch gemeinsame Projekte beispielsweise im Bereich Sport, der freiwilligen Feuerwehren, zu gesellschaftsrelevanten Themen wie Mobilität, demografischer Wandel oder Energie- und Klimapolitik.
• Initiativen und Projekte, welche innovative Konzepte zur Stärkung grenzüberschreitender Berufsausbildung sowie zur Förderung der Mobilität von Auszubildenden zwischen Baden-Württemberg und Frankreich entwickeln.
• Unterstützung von Projekten, welche den Spracherwerb des Nachbarlandes auf innovative Weise für verschiedene Altersgruppen fördern (keine Projekte von Hochschulen im Bereich Forschung und Lehre oder Studierenden- bzw. Lehrenden-Austausch).
• Initiativen zum Erfahrungsaustausch zwischen Baden-Württemberg und Frankreich über Herangehensweisen an Themen, die sowohl Frankreich als auch Baden-Württemberg besonders betreffen, wie beispielsweise Themen der nachhaltigen Entwicklung, zur Stärkung des europäischen Gedankens, zum Übergang von Schule in berufliche Bildung oder Postkolonialismus / Umgang mit dem kolonialen Erbe o.ä.

Um der Vielschichtigkeit und den vorhandenen Strukturen der deutsch-französischen Beziehungen gerecht zu werden, beinhaltet die Programmlinie zwei Förderkomponenten.

Die Förderkomponente A unterstützt gemeinnützige Kleinprojekte mit einer Förderung von 2.000 Euro bis maximal 10.000 Euro pro Projekt. Die maximale Fördersumme beträgt 80% der Gesamtprojektkosten, 20% werden aus Eigen- oder Drittmitteln bestritten.

Die Förderkomponente B unterstützt gemeinnützige Projekte mit einer Förderung von 10.000 Euro bis maximal 50.000 Euro pro Projekt. Die maximale Fördersumme beträgt 75% der Gesamtprojektkosten, der Eigenanteil beträgt mind. 15% der Gesamtprojektkosten. Weitere 10% können mit Drittmitteln finanziert werden.

Für den Eigenanteil können sowohl Arbeitsstunden der eigenen Mitarbeitenden sowie Arbeitsstunden der Projektpartner eingebracht werden.
Wichtig: Die Arbeitsstunden der Mitarbeitenden müssen nachweislich, wie im Antrag angegeben, für das Projekt eingesetzt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt über das unten verlinkte Antragsportal.

Für die Förderkomponente A müssen die Anträge spätestens 8 Wochen vor geplantem Projektbeginn eingereicht werden, die Begutachtung findet fortlaufend statt. Vor- und Nachbereitung des Projektes müssen innerhalb der Projektlaufzeit liegen.

Für die Förderkomponente B sind die Antragsfristen der 31. März 2025 (mit Projektbeginn zum 15. Juni 2025 oder später) sowie der 31. Oktober 2025 (mit Projektbeginn zum 01. Februar 2026 oder später). Bewilligte Projekte können eine Laufzeit bis max. 31. Dezember 2026 haben.

Baden-Württemberg Stiftung

Kriegsbergstraße 42,
70174 Stuttgart

Telefon

0711 2484760