Naturschutzgroßprojekte
Über "chance.natur" werden Projekte in Gebieten gefördert, die im nationalen und internationalen Interesse für den Naturschutz außerordentlich wertvoll und für den betreffenden Lebensraumtyp in Deutschland besonders charakteristisch und repräsentativ sind.
Das Förderprogramm soll zum dauerhaften Erhalt von Naturlandschaften sowie zur Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften mit herausragenden Lebensräumen und besonders zu schützenden Tier- und Pflanzenarten beitragen. Der Bund setzt für die Naturschutzgroßprojekte derzeit jährlich 14 Mio. € ein. Mit dem Förderprogramm, das bundesweit einen der größten Fördertitel für Naturschutz darstellt, konnte in den letzten vier Jahrzehnten in den geförderten Gebieten bedeutende Entwicklungen auch über den Naturschutz hinaus (z.B. in der Regionalentwicklung) initiiert werden. Es werden Projekte gefördert, die für den Naturschutz sowohl national als auch international von großer Bedeutung sind.
Die Auswahl der Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien „Repräsentanz“, „Großflächigkeit“, „Naturnähe“, „Gefährdung“ und „Beispielhaftigkeit“. Naturschutzgroßprojekte unterscheiden sich von anderen Naturschutzvorhaben insbesondere durch ihre Großflächigkeit und Komplexität. Ziel ist es, ein möglichst großflächiges Areal als Ganzes zu erhalten: einerseits, um besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten genügend Lebensraum zu sichern. Andererseits trägt die Großflächigkeit auch dazu bei, negative Außeneinflüsse so weit wie möglich aus dem Kernbereich des Vorhabens fernzuhalten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Förderung erfolgt anteilig, wobei der Bund in der Regel 75 % der Gesamtkosten trägt. Die restlichen 25 % teilen sich das jeweils beteiligte Land und der Zuwendungsempfänger. Träger der Projekte sind meist Landkreise, Städte, Gemeinden, Naturschutzorganisationen oder Zweckverbände.
Naturschutzgroßprojekte gliedern sich in ein Planungsprojekt (Projekt I) mit einer in der Regel 3-jährigen Laufzeit und einem Umsetzungsprojekt (Projekt II), das maximal 10 Jahre gefördert werden kann.
Projektideen können in Form von Projektskizzen und -anträgen jederzeit beim BfN per E-Mail eingereicht werden. Aufbau und Inhalt der Skizzen und Anträge müssen sich nach dem Leitfaden zu den Förderrichtlinien richten. Das zuständige Landesministerium ist dabei zu beteiligen. Das BfN berät die Antragsteller fachlich und haushälterisch. Die Erarbeitung von Projektskizzen und -anträgen kann nicht vom Bund gefördert werden.