Naturschutzfonds Brandenburg
Der Naturschutzfonds Brandenburg setzt sich dafür ein, die Vielfalt der Natur zu bewahren. Er unterstützt Naturschutzprojekte im gesamten Bundesland. Dazu gehören Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Der Fonds sichert Grundstücke, die besonders geeignet sind, um sie für den Naturschutz oder die Landschaftspflege zu nutzen. Außerdem fördert er Forschung und modellhafte Untersuchungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sofern sie für das Land Brandenburg von Bedeutung sind.
Sie können Projektanträge mit einer Fördersumme von bis zu 150.000 Euro jederzeit bei der Geschäftsstelle einreichen. Über diese Anträge wird fortlaufend entschieden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro übersteigt, trifft der Stiftungsrat die Entscheidung. Der Stichtag für solche Anträge ist der 1. November.
Die Förderprojekte sind so vielfältig wie die Natur selbst. Beispiele hierfür sind die Renaturierung von Gewässern, die Anpflanzung von Feldhecken, Streuobstwiesen und modellhaften Alleen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischottern, Fledermäusen, Kreuzottern und Rotbauchunken. Der Naturschutzfonds Brandenburg setzt sich aktiv für den Schutz und die Erhaltung der natürlichen Vielfalt in Brandenburg ein.
Zielgruppen/Bedingungen
Hinweise zur Förderung
Der Fonds fördert Projekte im Land Brandenburg. Egal ob Landkreis oder Kommune, Privatperson, Verband oder Verein – jede juristische oder natürliche Person kann einen Projektantrag stellen.
Gefördert werden:
- Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft,
- die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind,
- Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so sie für das Land Brandenburg von Bedeutung sind.
Eines sollten alle beantragten Projekte gemeinsam haben: Sie müssen den Zustand von Natur und Landschaft nachhaltig verbessern. Daher wird weder eine reine Flächensicherung noch von Maßnahmen entkoppelte Planungsleistungen finanziell unterstützt.
Nicht förderfähig sind zum Beispiel
- Maßnahmen außerhalb des Landes Brandenburg,
- eine institutionelle Förderung,
- Rechtspflichten z. B. aus der Eingriffsregelung und der Verkehrssicherung,
- bereits begonnene Maßnahmen,
- Umweltbildung, Öffentlichkeitsarbeit,
- Dauerpflege, Bewirtschaftung, wiederkehrende Maßnahmen, Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, dauerhafte Ausgleichszahlungen,
- Maßnahmenentkoppelte Planung, Machbarkeitsstudien,
- Rastplätze, Bänke, Naturlehrpfade, Wegebau, Gebäude,
- Altlastensanierung und -entsorgung, Gefahrenabwehr,
- Wasserversorgung z.B. Brunnen,
- Gestaltungsmaßnahmen z.B. Dorfanger, Parkanlagen, Hausgärten, Naturgärten, Denkmalpflege oder
- Maßnahmen, die über andere Förderrichtlinien gefördert werden können.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen werden mittels eines Formulars bei der Stiftung eingereicht.
In diesen Formularen sind alle Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller, dem Vorhaben und zur Finanzierung darzulegen. Die Projekte müssen zudem durch Dritte zum Beispiel durch die jeweilige untere Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bewertet werden. Liegt das Vorhaben in einem Großschutzgebiet, muss die Schutzgebietsverwaltung Stellung nehmen. Gegebenenfalls sind Bewertungen weiterer Fachbehörden notwendig. Diese Stellungnahmen sind dem Antragsformular anzufügen.
Über die Projektanträge wird laufend entschieden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro überschreitet, entscheidet der Stiftungsrat, der zweimal jährlich tagt.