Naturschutzfonds Sachsen
Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt
Eine bedeutsame Aufgabe der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ist die Verwaltung des Naturschutzfonds im Freistaat Sachsen.
Ein sächsisches Sondervermögen für den Naturschutz
Der Sächsische Naturschutzfonds ist mit der Gründung der Landesstiftung in diese integriert worden und als zweckgebundenes Sondervermögen das zentrale Förderinstrument der Stiftung. Mit den Mitteln des Fonds sollen Bestrebungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft als natürliche Lebensgrundlage sowie das Verständnis für Belange des Naturschutzes in Wissenschaft, Bildung und Öffentlichkeit gefördert werden.
Dem Naturschutzfonds fließen insbesondere Mittel der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe im Zuge von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft zu. Aus diesen Mitteln werden, mit möglichst nahem räumlichen Bezug zum Eingriffsort, Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefördert. Dazu zählen z.B. Projekte der Gewässersanierung und -renaturierung, der Aufwertung geschützter Biotope und des Landschaftsbildes durch Anpflanzungen, zum Schutz bedrohter Arten, der Sanierung, Pflege und Erhaltung von Flächennaturdenkmälern u.v.m..
Zielgruppen/Bedingungen
Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich ist jeder antragsberechtigt, mit Ausnahme der unmittelbaren Staatsverwaltung. Bei Grunderwerb sind nur Gebietskörperschaften und anerkannte Naturschutzverbände antragsberechtigt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Im Idealfall nutzen Sie für Ihren Antrag das Formular für die Hauptförderschwerpunkte entsprechend der Richtlinie. Da diese elektronisch erfasst und bearbeitet werden, trägt die Nutzung des Antragsformulars zu einer beschleunigten Bearbeitung bei. Dem Antrag sollten mindestens folgende Unterlagen beigefügt sein:
- Angaben zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit
- ein Nachweis der Gesamtfinanzierung mit detaillierter Gesamtkostenübersicht
- Angaben zum Durchführungszeitraum
- ein Flurkartenauszug (M:10.000)
- eine Einwilligung des Flächeneigentümers
- ein aktueller Grundbuchauszug
- sonstige erforderliche Erlaubnisse/Genehmigungen.
Weitere Informationen
Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt
Riesaer Straße 7,
01129
Dresden
Webseite
Telefon
0351 81416774