Nachbarschaftsgespräche
Das Programm „Nachbarschaftsgespräche“ unterstützt zivilgesellschaftliche Initiativen in Baden-Württemberg bei der Durchführung von Dialogformaten zu aktuellen Themen in kleinen Sozialräumen wie Quartieren, Stadtteilen oder Ortschaften. Es fördert sowohl alltägliche Themen als auch kontroverse Debatten, etwa zu lokalen Konflikten wie dem Rückbau von Parkplätzen oder der Einrichtung von Unterkünften für Geflüchtete. Dabei ist auch die Umsetzung von Ideen in der Förderung eingeschlossen, die während der Durchführung der Nachbarschaftsgespräche entstehen.
Pro Projekt können bis zu 6.000 Euro für sechs Monate beantragt werden, die für die Durchführung der Gespräche sowie für Sachkosten zur Umsetzung von im Gespräch entstandenen Maßnahmen verwendet werden können.
Zusätzlich kann eine externe Beratung durch eine qualifizierte Person gefördert werden, um das Projekt zu begleiten. Sie wird von der antragstellenden zivilgesellschaftlichen Initiative bei der Antragstellung selbst vorgeschlagen. Eine Benennung aus dem regionalen Umfeld des Antragstellers ist dabei wünschenswert Der maximale Tagessatz für Beratungsleistungen liegt bei 800 Euro (zzgl. MwSt. und Reisekosten).
Im Förderprogramm können jedoch nur Sach- und Beratungskosten abgerechnet werden, die nach Erhalt der Fördervereinbarung entstehen.
Zielgruppen/Bedingungen
Beim Förderprogramm Nachbarschaftsgespräche sind zivilgesellschaftliche Initiativen mit und ohne eingetragene Rechtsform in Baden-Württemberg antragsberechtigt.
Sie sollen durch das Förderprogramm darin gestärkt werden, mit dem Verständnis einer »aufsuchenden Beteiligung« und im Sinne einer »Breiten Beteiligung« Nachbarschaftsgespräche in kleinen Sozialräumen durchzuführen. Auch Gruppen, die kontroverse Themen vor Ort bearbeiten, werden ausdrücklich zur Bewerbung im Programm aufgerufen.
Ein Formblatt zur Einbindung der Kommune gehört zum Antrag. Damit bestätigt die Kommune die Gemeinwohlorientierung des Projekts. Darüber hinaus kann die Kommune darin mitteilen, wie sie das Projekt zum Beispiel in der Umsetzung unterstützen möchte.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der ausgefüllte und im Original unterschriebene Antrag kann digital per Mail an die Adresse Antrag@afb-bw.de eingereicht werden. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag postalisch an die Allianz für Beteiligung zu senden.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass vom Eingang des abschließenden Antrags bis zur Information über eine Aufnahme oder Ablehnung bis zu vier Wochen Bearbeitungszeit anfallen können.
Bei Rückfragen oder Schwierigkeiten bei der Antragstellung (z.B. bei der Bestätigung der Kommune) zögern Sie nicht, dass Allianzteam anzurufen. Derzeit können Förderprojekte bis zum 30.11.2025 aufgenommen werden.
Falls Sie weitere Informationen vor einer Antragstellung brauchen, buchen Sie sich einfach einen Termin für ein Antragsgespräch auf der Webseite. Die Teilnahme an einem Gespräch ist optional und nicht verpflichtend.
Weitere Informationen
Allianz für Beteiligung e.V.
Augustenstraße 15,
70178
Stuttgart
Webseite
Telefon
0711 34225600
