Münchner Regenbogen-Stiftung
Die Stiftung dient der Förderung der Gleichstellung und Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen und trans* Menschen in München und Umgebung.
Zielgruppen/Bedingungen
Grundsätzlich gibt es folgende Antragsmöglichkeiten:
- Projekt- oder Maßnahmeförderung
- Antrag auf Einzelfallhilfen
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Projekt- oder Maßnahmeförderung
Die Projekte/Maßnahmen müssen der Gleichstellung oder Antidiskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern dienen.
Es können ausschließlich Projekte/Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Gesundheitswesen
- Sport- Wohlfahrtswesen (Soziales
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur
- Bildung und Erziehung
Antragstellende Einrichtungen müssen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung §§ 51 ff AO anerkannt sein (Gemeinnützigkeit).
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, eine nachträgliche Antragstellung ist nicht möglich!
Beim Antragsverfahren der Projekt- oder Maßnahmeförderung muss vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* erfolgen.
Tel.: 089 233-25535 / 233-26536 oder regenbogen-stiftung@muenchen.de
Den Projektförderantrag bekommt man dann bei Kontaktaufnahme von der Koordinierungsstelle zugesandt.
Einzelfallhilfen
Die Stiftung kann Beihilfen für bedürftige Lesben, Schwule oder Transgender gewähren.
Hierfür gibt es ein gesondertes Antragsverfahren, welches über die Beratungsstellen von Sub e.V., LeTRa, Trans*-Inter*Beratungsstelle sowie über die Münchner Aids-Hilfe geregelt ist. Auch in den Sozialbürgerhäusern (Zuständigkeit nach Wohnort) können Anträge gestellt werden.
Eine direkte Antragstellung bei der Stiftung ist nicht möglich!
Weitere Informationen
Münchner Regenbogen-Stiftung
Angertorstr. 7,
80469
München
Webseite
Telefon
089 233 25535