Moderne Sportstätte NRW
Mit dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW“ unterstützt das Land Nordrhein Westfalen Sportvereine dabei, ihre Sportanlagen fit für die Zukunft zu machen. Ziel des Programms ist es, vereinseigene Sportstätten zu modernisieren, funktional aufzuwerten und zeitgemäß auszustatten. So werden nicht nur die Rahmenbedingungen für Training und Wettkampf verbessert, sondern auch nachhaltige, attraktive Orte für Bewegung, Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt geschaffen. Das Programm stärkt damit nachhaltig die Sportinfrastruktur in Nordrhein Westfalen und die wichtige Arbeit der Sportvereine vor Ort.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind Sportvereine in Nordrhein‑Westfalen, die eine Sportstätte besitzen oder für deren Instandhaltung verantwortlich sind, zum Beispiel als Mieter oder Pächter.
Darüber hinaus müssen die Sportvereine bereits zum 01.01.2026 Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen sein. Bei Antragsstellung ist die Mitgliedschaft in einem Stadt-/Kreissportbund und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen („Doppelmitgliedschaft“).
Grundsätzlich sind die Modernisierung, die Instandsetzung, die Sanierung, die Ausstattung, die Erweiterung sowie der Umbau und der Ersatzneubau und Neubau von Schwimmbädern, Sportstätten und Sportanlagen förderfähig. Hierzu gehört auch die begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Stufe 1: Einreichung der Förderprojekte
Die Darstellung des Vorhabens (Projektskizze), der Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. Miet- oder Pachtverträge sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan sind durch den Sportverein ab dem 01.06.2026 im Modul „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online einzureichen. Auf der Grundlage der eingereichten Vorhaben priorisiert
a.) in kreisfreien Städten der Stadtsportbund,
b.) in kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Stadtsportverband oder der Gemeindesportverband bzw.,
c.) wenn kein Stadtsportverband oder Gemeindesportverband existiert, der zuständige Kreissportbund
die Förderprojekte.
Da die Stadtsportverbände und Gemeindesportverbände in der Regel ehrenamtlich organisiert sind, obliegt den Kreissportbünden im Fall des Buchstaben b.) die Koordinierung und gegebenenfalls eine unterstützende Moderation des Prozesses zur Erstellung des Förderprojekts. Die Projektauswahl durch die Staatskanzlei erfolgt auf der Grundlage dieser Priorisierung.
Stufe 2: Beantragung der Zuwendung für die ausgewählten Projekte
Die Staatskanzlei informiert die jeweiligen Sportvereine schriftlich über die Auswahlentscheidung und fordert gleichzeitig dazu auf, einen entsprechenden Zuwendungsantrag, unter Vorlage der Baugenehmigung bzw. der positiv beschiedenen Bauvoranfrage, für die Förderung der Maßnahme zu stellen.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an das Team Förderprogramme: Moderne-Sportstaette@lsb.nrw