Förderdatenbank der DSEE

Modellförderung der Bundeszentrale für politische Bildung

Die bpb fördert Projekte der politischen Bildung auf unterschiedliche Art und Weise. Eine der Möglichkeiten ist Modellprojektförderung. Wie kann ich mir als Bildungsanbieter Fördergelder für mein Projekt sichern? Das Stichwort lautet Innovation.

Für Modellprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Erprobung neuer Wege in der politischen Bildung können Zuwendungen außerhalb der Richtlinienförderung gemäß §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung gewährt werden. Modellprojekte sind zeitlich begrenzte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger oder Förderbereiche übertragen werden und Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf Entwicklung, Erprobung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Transfer von Methoden und Konzeptionen. Die Anforderungen an die Modellförderung sind im §§ 23 und 44 BHO und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) zusammengefasst.

Zielgruppen/Bedingungen


Schritt zur Modellförderung

  1. Projektidee entwickeln (besonderes Format, weitere innovative Elemente der politischen Bildung)
  2. Der Förderantrag ist mit dem Formular Interner Link: Antragsformular zu stellen. Das PDF-Dokument muss ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen unterschrieben mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an die bpb gesendet werden.

    Hinweis: Teil der Anlage zu Ihrem Antrag ist zwingend ein Ausgaben- und Finanzierungsplan. Nutzen Sie zur Erstellung künftig bitte unbedingt folgende Interner Link: Vorlage des Ausgaben- und Finanzierungsplanes.
  3. Nach Eingang Ihres Antrags werden die Unterlagen sowohl inhaltlich (in den Fachbereichen) wie auch nach zuwendungsrechtlichen Kriterien (vom Zuwendungsservice) geprüft.
  4. Rückmeldung: Wird das Projekt befürwortet, wird der Zuwendungsbescheid erstellt.
  5. Das Projekt wird durchgeführt.
  6. Nach Projektabschluss muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus dem zahlenmäßigen Nachweis, der Belegliste und dem Sachbericht (inkl. Fotos und Erkenntnisse aus dem Projekt) an die bpb geschickt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Frist für die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der bpb beträgt vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn (Beispiel:  Eingang Antrag 4. November, Projektbeginn frühestens 4. März).

Beim Ausfüllen des Antragsformulars und der Erstellung der Projektbeschreibung/-planung können Sie sich gerne an den folgenden Leitfragen orientieren:

  • Worum geht es in dem Projekt?
  • Was sind die Ziele des Projekts – auch im Hinblick auf die geplanten qualitativen und quantitativen Ergebnisse?
  • Wie sollen diese Ziele erreicht werden? Welche Methoden und Formate werden für die Realisierung des Projekts gewählt und warum?
  • Wer sind die Zielgruppen Ihres Projekts? Welchen Zugang haben Sie bereits zu den anvisierten Zielgruppen bzw. wie beabsichtigen Sie, einen Zugang herzustellen?
  • Welche Bezüge bestehen zu Zielen und Methoden der politischen Bildung? Gibt es eine besondere Leerstelle, die durch das Projekt geschlossen werden soll?
  • Welche Vorerfahrungen in der politischen Bildungsarbeit bestehen?
  • Inwiefern wird dem Interner Link: Beutelsbacher Konsens im Hinblick auf die Aspekte Kontroversitätsgebot, Überwältigungsverbot und Adressatenorientierung Rechnung getragen?
  • Was ist an dem Projekt besonders innovativ? (z.B. besondere Zielgruppe, methodischer Ansatz, besondere Thematik)
  • Worin besteht der Modellcharakter Ihres Projektes und inwiefern ist ein Transfer des Projektes auf andere Vorhaben möglich?
  • Warum ist es wichtig, das Projekt – gerade jetzt – durchzuführen?
  • Sind Kooperationen mit weiteren Akteuren geplant und wie gestaltet sich die Arbeitsteilung?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf des Projekts geplant?
  • Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung/kontrolle sind im Projekt vorgesehen?

Weitere Informationen

Bundeszentrale für politische Bildung

Bundeskanzlerplatz 2,
53113 Bonn

E-Mail

info@bpb.de

Telefon

0228 995150