Mobil mit Rad
Mehr Selbstbestimmung durch Mobilität
Mobilität ist für Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, um ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung zu fördern. Mit dem Förderangebot „Mobil mit Rad“ möchte Aktion Mensch ihre Mobilität verbessern und sie dabei unterstützen, frei an die Orte ihrer Wahl zu gelangen.
In diesem Angebot werden gefördert:
- die Anschaffung oder Anmietung spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb)
- Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing
- Sach-, Investitions- und Honorarkosten
Mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 20.000 Euro ganz ohne Eigenmittel beantragt werden.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem neuen Förderangebot die Anschaffung oder Anmietung gemeinschaftlich genutzter spezieller Fahrradtypen (mit oder ohne Elektroantrieb). Dazu zählen beispielsweise
- Rollstuhlbeförderungsräder
- Parallel-Tandems
- Dreirad-Tandems
- Dreirad-Fahrräder
- Rikschas
- Lastenfahrräder
- Handbikes
Auch Mietkosten für Leihfahrräder oder Bike-Sharing sind Bestandteil der Förderung. Es besteht keine Bindung zu einem bestimmten Hersteller oder einer bestimmten Marke. Der Kauf muss nachhaltig und wirtschaftlich erfolgen.
Zusätzlich zur Anschaffung oder Anmietung von Fahrrädern können folgende Kosten beantragt werden:
Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten, Fahrradnavigationsgeräte, Zusätzlicher Akku, Reparaturkosten, Bau/Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen, Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sowie Fahr- und Sicherheitstraining-
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland:
• Wohnangebote auch mit mehr als 16 Plätzen, Beratungsstellen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
• Offene Angebote der Selbsthilfe (chronische Erkrankung oder lebensbegleitende Behinderung)
• Tagesförder- und Bildungsstätten der Eingliederungshilfe
• Stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die eine Eingliederung der Zielgruppe nach Paragraf 35a SGB VIII nachweisen können.
• Inklusive Schulen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind
• Inklusive Kindertagesstätten, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes kann bis zu 12 Monate betragen.
- Die Gesamtkosten betragen maximal 25.000 Euro pro Vorhaben.
- In der zweijährigen Laufzeit des Aktions-Förderangebotes sind pro Einrichtung oder Dienst maximal zwei Förderungen möglich.
- Die Antragstellung erfolgt online im Förderportal der Aktion Mensch.