Förderdatenbank der DSEE

„Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“ 2024

Mit dem Förderaufruf „Miteinander – für ein lebenswertes Quartier“ sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen im Land Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Die Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Wohnens und der Wohnumgebung, der Versorgung, der sozialen Infrastruktur, der Technik/Digitalisierung im Alter und des Zusammenlebens der Menschen aller Generationen beitragen. Gut Älterwerden im vertrauten Wohnumfeld ist der Wunsch der meisten Menschen. Dies zu unterstützen, ist das Ziel des BEQISA – Förderaufrufs.

Zielgruppen/Bedingungen

Welche Kriterien sind bei der Antragstellung zu beachten?

Wichtige Kriterien für die Förderung sind:

- eine klare Projektbeschreibung mit Umsetzungs- und Finanzierungsplan (Projektkosten, Eigenmittel, Drittmittel)

- ein klarer Quartiersbezug

- die aktive Beteiligung der älteren Menschen im Quartier

- die Abstimmung mit anderen Akteuren und Kooperationspartnern im Quartier und

- die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der geplanten MaĂźnahme.

Was kann gefördert werden?

Die Maßnahmen sollten Impulse für eine langfristige Entwicklung setzen, welche auch in einem kommunalen Konzept schriftlich festgehalten sein können. Das Engagement von lokalen Unternehmen, Vereinen und Bürgerinnen und Bürgern soll ein zentraler Kern jedes Projektes sein. Die Projekte sollten einem der Förderschwerpunkte Wohnen im Quartier, Versorgung im Quartier oder Technik und Digitalisierung im Quartier zugeordnet werden, können aber auch schwerpunktübergreifend sein.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Welche Aufwendungen sind nicht förderfähig?

Die Mittel werden als Zuwendung zweckgebunden vergeben (unterliegen den ANBest-P).

Nicht förderfähig sind alle Leistungen, die nicht dem Förderzweck dienen.

- Bereits abgeschlossene oder begonnene MaĂźnahmen

- Alltagsunterstützende Angebote nach § 45b SGB XI

- Wohnraumanpassungen nach § 40 SGB XI

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich natürliche und juristische Personen, z.B.:

Einzelpersonen, Vereine, Verbände, Bürgerinitiativen oder Kommunen sowie alle Akteure, die im Land Sachsen-Anhalt im Bereich der altersgerechten Gestaltung von Quartieren aktiv sind.

Welche Förderhöhe ist möglich?

Es handelt sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Einnahmen, die durch das Vorhaben erzielt werden, mĂĽssen dem Projekt als Einnahme zuflieĂźen.

In den Themenfeldern: Versorgung, Technik/Digitalisierung und Wohnen können Projektanträge bis zu einer Summe von max. 20.000 € eingereicht werden. Anteilfinanzierung bis maximal 95 % der Förderung vom Land bei mindestens 5 % Eigenanteil sowie eventueller Drittmittel.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
• Projektanträge sind digital (als PDF per Mail) bis zum 15.09.2023 einzureichen.
• Inhalt des Antrags muss ein plausibler Finanzierungsplan, eine Beschreibung des Vorhabens, eine
Projektumsetzungsplanung und die Angabe einer/s Projektverantwortliche/n sein. Dazu, ist falls vorhanden, ein Registerauszug (z. B. Vereinsregister) und die Satzung mit dem Antrag einzureichen.
Weitere Informationen und eine Vorlage zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite:

http://www.beqisa.de
• Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury auf der Grundlage der Auswahlkriterien geprüft.
• Das Projekt muss bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Für die Projektumsetzung stehen somit 12 Monate zur Verfügung.
• Der Förderaufruf findet im Rahmen des Förderprojektes „Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) statt und unterliegt den Richtlinien des Zuwendungsrechts nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) mit verschiedenen Anlagen.

BEQISA

BreitscheidstraĂźe 51,
39114 Magdeburg

Telefon

0391 8864615