Mikroprojekte der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Mit dieser speziellen Fördermöglichkeit können Veranstaltungen, Projekttage, Ausstellungen, Demokratiefeste etc. pauschal mit 500 Euro unterstützt werden. Antragstellung und insbesondere die Abrechnung der Mittel sind sehr einfach gehalten. Die Fördermittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Zielgruppen/Bedingungen
- Zuwendungsempfänger können juristische oder natürliche Personen sein.
- An der Maßnahme müssen mindestens 5 Personen beteiligt sein.
- Die Maßnahme muss mindestens einen Zeitumfang von 4 Stunden inkl. Vor- und Nachbereitung umfassen.
Durch Mikroprojekte sollen die Ziele des Landesprogramms „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ sowie die Ziele der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ unterstützt werden. Ein Mikroprojekt sollte daher:
- geeignet sein, Schlüsselkompetenzen, die die demokratische Teilhabe ermöglichen, zu vermitteln bzw. die soziale Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, fördern;
- in einer Region wirken, die nicht durch vergleichbare Maßnahmen bzw. Projekte unterstützt wird;
- geeignet sein, das zivilgesellschaftliche Engagement vor Ort zu stärken und zu unterstützen;
- aktivierend wirken und beteiligungsorientiert sein;
- schwer erreichbare Zielgruppen einbinden;
- in einer Region mit einer Problemlage mit hohem Handlungsbedarf wirken;
- vor Ort vorhandene Vereine, Verbände, Initiativen und/oder engagierte Einzelpersonen mit einbeziehen.
Die Landeszentrale berät Sie gerne bei Ihren Fragen zur Antragsstellung!
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Das Antragsformular (s. Links) muss auf dem Postweg gesendet werden an:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
Abteilung Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
- Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
- Für die Bearbeitung muss der Antrag unterschrieben in Papierform beim LAGuS vorliegen. Bei juristischen Personen muss er mit Unterschrift und Stempel (Unterschriftsberechtigung erforderlich) vorliegen.
- Mit dem Antrag sind (so vorhanden) Kooperationsvereinbarungen sowie bei juristischen Personen eine Kopie des Vereins – oder Handelsregisterauszuges, die Satzung bzw. der Gesellschaftervertrag und eine Kopie der Bescheinigung in Steuersachen einzureichen.
- Eine digitale Kopie des Antrages muss an die Landeszentrale für politische Bildung / Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz gesendet werden.
Weitere Informationen
Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Jägerweg 2,
19053
Schwerin
Webseite
Telefon
0385 58818950
