Lottomittelförderungen in Brandenburg
Lottomittel für das Gemeinwohl
Förderung aus der Konzessionsabgabe Lotto durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) – sogenannte Lottoförderungen
Zuwendungen aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe vergibt das MIK nur für mildtätige soziale, sportliche und sonstige im öffentlichen Interesse liegende Zwecke. Die finanziellen Mittel werden gemäß festgelegter Förderschwerpunkte jährlich neu zugewiesen.
Hauptschwerpunkt für Lottoförderungen des MIK sind gegenwärtig Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes, insbesondere zur Mitgliedergewinnung sowie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Weitere Schwerpunkte sind Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Kriminalprävention, insbesondere die Förderung von Sicherheitspartnern sowie Projekte zur Kinder- und Jugendkriminalprävention.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn mit der Maßnahme zum Antragszeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Das bedeutet auch, dass noch keine vertraglichen Verpflichtungen bestehen dürfen.
Sofern der Antrag durch eine Kommune gestellt wird, sollte ein Eigenanteil in Höhe von 20 % sichergestellt sein. Hinsichtlich der Antragstellung durch einen Verein bedarf es eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 %.
Der Antragseinreichung sollten jeweils drei Kostenangebote für jede zu fördernde Maßnahme beiliegen. Bei einer Antragstellung über einen Verein sind darüber hinaus folgende Vereinsunterlagen beizufügen:
- Vereinsregisterauszug
- Satzung des Vereins
- Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus Mitteln der Lottokonzessionsabgabe besteht nicht.
Bitte machen Sie sich bereits vor Antragstellung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen vertraut. Diese regeln insbesondere den Umgang mit den Fördermitteln.
Der Antrag ist je nach Themenbereich an die entsprechende Abteilung zu richten.
Weitere Informationen
Ministerium des Innern und für Kommunales
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13,
14467
Potsdam
Webseite
Telefon
+49 331 866-2158