Förderdatenbank der DSEE

LOKAL - Programm für Kultur und Engagement

Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. 

Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Zielgruppen/Bedingungen

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Partnerschaften mit lokalen Akteuren, wie beispielsweise Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft und die gemeinsame Entwicklung künstlerisch-partizipativer Projekte, die im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Die Projekte greifen lokale Themen und Debatten auf und organisieren u.a. im öffentlichen Raum gemeinschaftsorientierte Interaktionen. Nicht gefördert werden Vorhaben, die ausschließlich die Weiterführung bestehender Partnerschaften oder die Finanzierung bereits geplanter Veranstaltungen zum Ziel haben.

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit und ohne Haus wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater, Bibliotheken, Kulturhäuser oder Museen, die sich bereits aktiv für vielfaltsorientierte Partizipationsprozesse und ein soziales Miteinander vor Ort einsetzen, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen – mit nachweisbarem Schwerpunkt in einer Stadt oder Gemeinde unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die antragstellenden Kultureinrichtungen und -vereine müssen ihren Sitz in Deutschland haben und als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft organisiert sein.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Körperschaften:

- Kommunen (z. B. Städte, Landkreise)

- Universitäten

Beispiele für privatrechtliche Körperschaften:

- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

- Vereine

- Stiftungen

Die Projektlaufzeit beginnt mit der Förderzusage, voraussichtlich im Juni 2025. Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel sechs Wochen, nachdem der Projektträger (der/ die für die Förderung ausgewählte Kultureinrichtung, Verein oder Kommune) alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Vertragsschluss erfolgen. Eine Förderung wird nur auf Grundlage eines Fördervertrags gewährt.

Die Fördersumme beträgt für alle geförderten Kulturvereine/Kultureinrichtungen 240.000 EUR für die vierjährige Programmlaufzeit.
Es müssen demnach exakt 240.000 EUR beantragt werden – es können nicht weniger oder mehr als 240.000 EUR beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

In LOKAL finden zwei bundesweite öffentliche Ausschreibungen statt: Die Antragsfrist der ersten Runde wird der 14.2.2025 sein; die Frist der zweiten Runde endet am 13.2.2026. Es gilt das Sendedatum des OnlineFormulars. Die zum Antragsschluss vorliegenden Unterlagen entscheiden über die Förderfähigkeit der eingereichten Vorhaben. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury, voraussichtlich im Sommer 2025.

Insbesondere für Antragstellende, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben, werden beratende Antragswerkstätten an ausgewählten Orten im Bundesgebiet angeboten. Im Rahmen der Antragswerkstatt erhalten die Teilnehmenden Informationen zum Programm, in kurzen Impulsen lernen sie partizipative künstlerische Projekte kennen und können in kleinen Werkstattrunden über neue Partnerschaften und Projektideen nachdenken. Parallel berät die Kulturstiftung des Bundes zur Antragsstellung. Die Anmeldung ist Januar 2025 über folgenden Link möglich: https://lokal.liteproject.de (externer Link, öffnet neues Fenster).

Parallel dazu finden digitale Antragsberatungen statt, in denen das Programmteam aus Förderung, Sachbearbeitung und Kommunikation alle Ihre Fragen rund um die Antragstellung beantwortet. Sämtliche Termine für die analoge und digitale Beratung finden Sie auf der Programmseite.

Kulturstiftung des Bundes

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