LEADER- Förderung in Baden-Württemberg
Was ist LEADER?
LEADER steht für die "Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft" und ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz seit 1991 modellhafte Projekte im ländlichen Raum.
Ziele der Förderung
Ziel von LEADER ist es, die ländlichen Räume zukunftsfähig zu machen, daher stehen nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt der Förderung. Darüber hinaus sollen die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen soll erreicht werden, indem Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit entwickelt und erprobt werden. Hierzu zählen insbesondere auch der demografische Wandel, der Klimawandel und der Ressourcenschutz.
Die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes über den LEADER-Ansatz ist vor allem in Gebieten denkbar, die über eine aus Naturschutzsicht besonders wertvolle naturräumliche Ausstattung verfügen. In diesen Regionen ergänzen sich Naturschutz und ländliche Entwicklung gegenseitig. Zudem sind sie mit hohen Naturpotenzialen ausgestattet, aus denen ein wirtschaftlicher Nutzen durch nachhaltiges und naturverträgliches Wirtschaften erwachsen kann.
Unverzichtbare Bestandteile von LEADER stellen der Erfahrungsaustausch und die Kooperationen der Kommunen und der Aktionsgruppen untereinander dar. Dabei wird besonderer Wert auf die Durchführung gemeinsamer Aktionen innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland gelegt.
Der Buttom-Up Ansatz
Das LEADER-Förderprogramm zeichnet sich insbesondere durch seinen „Bottom-Up-Ansatz“ aus, d.h. die Menschen vor Ort entscheiden innerhalb einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) über die Entwicklungsstrategie für ihre Region und über die zu fördernden Projekte. Eine solche LAG besteht deshalb ausschließlich aus lokalen Akteuren. Zu diesen Akteuren gehören engagierte Bürger, Interessenvertreter der örtlichen Wirtschaft und Verwaltung sowie der regionalen Politik.
Regionalmanagement
Die Arbeit der Aktionsgruppe wird durch ein Regionalmanagement unterstützt. Dort werden Antragstellerinnen und Antragsteller, die ein LEADER-Projekt in ihrer Region umsetzen möchten, zu Fördermöglichkeiten und -inhalten beraten. Das Regionalmanagement gründet und pflegt regionale Netzwerke und betreut regionale Entwicklungsprozesse zu den im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) festgelegten Themen.
Zielgruppen/Bedingungen
Sie haben eine Projektidee und sind sich nicht sicher, ob diese mit LEADER realisierbar wäre? Mit dem Förderwegweiser können Sie testen, ob Ihr Projekt grundsätzlich zu LEADER passt.
Wichtig ist, dass ihr Projekt in einer Gebietskulisse der LEADER-Aktionsgruppen liegt. Einen Überblick über die 20 LEADER-Aktionsgruppen in Baden-Württemberg sowie Ihre Ansprechpartner vor Ort finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Förderwegweiser nur eine erste grobe Einschätzung ist und nicht die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement vor Ort ersetzt.
Regionalbudget für Kleinprojekte
Mit dem Regionalbudget unterstützt das Land Baden-Württemberg Kleinprojekte (mit Gesamtkosten unter 20.000€). Dabei stehen jeder LEADER-Aktionsgruppe (LAG) 180.000€ zur Verfügung. Mit dem Eigenanteil der LAGen erhöht sich das Budget auf 200.000 €, welches auf unbürokratischem Wege den Projektträgern zugutekommt. Die Entscheidung über eine Förderung liegt ausschließlich bei den LEADER-Aktionsgruppen. Gefördert wird dabei mit einem Fördersatz von 80 %! Anders als bei der konventionellen LEADER-Förderung erhalten die Projektträger ihre Fördergelder direkt von der LEADER-Aktionsgruppe ihrer Region.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Insgesamt stehen in LEADER in der Förderperiode 2023-2027 bis zu 53 Millionen Euro der EU und des Landes zur Verfügung. Die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel treffen die Aktionsgruppen vor Ort.
Regelmäßig werden durch die Aktionsgruppen Projektaufrufe gestartet, woraufhin Anträge zur Förderung eingereicht werden können. Die inhaltliche Ausgestaltung des Projektaufrufs, das zur Verfügung stehende Budget, die Fristen zur Einreichung von Projekten sowie den Termin der Auswahlsitzung bestimmt die Aktionsgruppe.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einer LEADER-Förderung an Ihre zuständige Aktionsgruppe.
Weitere Informationen
LEADER-Koordinierungsstelle Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10,
70182
Stuttgart
Telefon
0711 1260