Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Aufwandsentschädigung für in der Jugendarbeit ehrenamtlich leitend Tätige (max. 12 Tage/ Jahr)
- Art der Förderung:
Zuwendung
- Themenfeld:
Ehrenamt in der Jugendarbeit
- Regelmäßigkeit der Förderung:
fortlaufend
- Zielgruppen:
Ehrenamtliche, die bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe in RLP tätig sind
- Max. Förderung:
Pro Tag des Ehrenamtes bis zu 70 €
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die darauf angegebene Adresse.