Förderdatenbank der DSEE

Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

  • Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
    Aufwandsentschädigung für in der Jugendarbeit ehrenamtlich leitend Tätige (max. 12 Tage/ Jahr)
  • Art der Förderung:
    Zuwendung
  • Themenfeld:
    Ehrenamt in der Jugendarbeit
  • Regelmäßigkeit der Förderung:
    fortlaufend
  • Zielgruppen:
    Ehrenamtliche, die bei einem anerkannten Träger der Jugendhilfe in RLP tätig sind
  • Max. Förderung:
    Pro Tag des Ehrenamtes bis zu 70 €

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die darauf angegebene Adresse.

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