Förderdatenbank der DSEE

Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“

Seit 2011 unterstützt die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Akteurinnen und Akteure der Kulturellen Bildung des Landes. Seit 2015 ist sie Träger des Landesförderprogramms »Kulturelle Bildung und Partizipation«. Pro Jahr fließen in zwei Förderlinien 400.000 Euro in Vorhaben, die zu einer vielfältigen kulturellen Teilhabe und Bildung aller Menschen im Land beitragen. Zweimal im Jahr entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Auswahl.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderlinie I: Projektförderung

In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die

  • neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
  • noch nicht begonnen haben und
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.

Förderlinie II: Strukturförderung

In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die

  • mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
  • die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.

Antragsberechtigte in beiden Förderlinien:

  • gemeinnütziger Verein
  • gemeinnützige GmbH
  • gemeinnützige Stiftung
  • Stadt

Der Antragsteller muss seinen Sitz nicht zwangsläufig in Brandenburg haben. Wichtig ist, dass das Projekt in Brandenburg stattfindet.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge für Förderlinie I sind bis zum 15. Oktober oder bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres einzureichen. 

Anträge für Förderlinie II sind bis zum 15. Oktober 2023 des jeweiligen Jahres einzureichen.

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Förderportal der BKG gGmbH (siehe Programmseite).
Zur Fristwahrung gilt das Datum des im Portal abgesendeten Antrags. Nach der digitalen Einreichung wird der Antrag als PDF an die im Portal hinterlegte Email-Adresse gesendet und muss mit einer rechtsgültigen Unterschrift per Post eingereicht werden.

Postalisch ist der Antrag zu richten an:
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH
Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg
Schloßstraße 12
14467 Potsdam

Weitere Informationen