Förderdatenbank der DSEE

Länderfonds Bremen: Spielräume schaffen

Sie möchten in Ihrer Nähe ein neues Spielangebot für Kinder oder Jugendliche schaffen? "SpielRäume schaffen" unterstützt Sie dabei!

In der Stadt sind Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche rar. Öffentliche Spielplätze liegen zudem oft nicht in der Nähe der eigenen Wohnung. Daher können alle engagierte Bürgerinnen und Bürger auf freien Flächen in ihrer Umgebung wie z.B. Grünstreifen, Baulücken, Wendeplätzen o.ä. einen Spielraum einrichten. Hierfür können Sie beim Förderfonds „SpielRäume schaffen“, einer Gemeinschaftsaktion des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bremer Sozialsenatorin, Geld beantragen. SpielLandschaftStadt ist für das Antrags- und Abrechnungsverfahren zuständig.

Es sollen öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten (Treffs) für Kinder und Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen geschaffen oder verbessert werden, die möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld liegen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der vom Deutschen Kinderhilfswerk und der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport bereitgestellten Mittel sowie der aufgebrachten Sponsoren- und Spendengelder.

Vorstellbar sind zusätzliche Spielräume, soweit sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen oder künftig gestellt werden,

  • auf Plätzen, Höfen und freien Flächen,
  • in Baulücken,
  • in verkehrsberuhigten Straßen,
  • auf Schulhöfen,
  • auf Kita-Außenflächen,
  • in Vorgärten,
  • im Abstandsgrün zwischen Wohnblöcken,
  • auf Sportplätzen,
  • in Kleingartenanlagen,
  • in öffentlichen Gebäuden oder Miethäusern,
  • als einzelne Spielaktionen im öffentlichen Interesse,
  • auf Straßenflächen als „Temporäre Spielstraßen“,
  • kinderfreundliche Verbindungswege zwischen verschiedenen Spielorten.

An der Planung, Ausführung und Unterhaltung der Spielräume sind Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Gefördert werden nicht nur Anschaffung und Aufbau fest installierter größerer Spielgeräte, sondern auch mobile Spielgeräte für Spielaktionen und temporäre Spielstraßen, wenn diese vor Ort sicher aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Auch für einmalige Aktionen können Sachmittel (z.B. Straßensperrmaterial) mit bis zu € 500,- gefördert werden, solange es sich um ein der Öffentlichkeit zur Verfügung stehendes Projekt handelt, das ein zusätzliches Spielangebot schafft.

Es werden nur kostenfreie und öffentlich zugängliche Angebote gefördert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Zuwendungen werden als Projektförderungen gezahlt und betragen maximal 5.000 Euro. Für jedes Projekt ist eine angemessene Eigenbeteiligung in Form von finanziellen Mitteln oder Eigenleistungen nachzuweisen. Eine Beteiligung Dritter ist erwünscht.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte auf Spielplätzen, für die es gesetzliche Regelungen gibt (hausnahe Spielplätze nach dem Kinderspielflächenortsgesetz, öffentliche Spielplätze). Laufende Kosten der Projekte dürfen nicht mit Mitteln des Fonds finanziert werden, Planungs- und Honorarkosten zu maximal 50 %.

Anträge sind schriftlich unter Verwendung des Formblattes in digitaler, sowie in Papierform unterschrieben per Post zu stellen.

Anträge stellen können:

  • Elterngruppen,
  • Einzelpersonen,
  • Familien,
  • Straßen- und Hausgemeinschaften,
  • Initiativen,
  • Selbsthilfegruppen,
  • Vereine (z.B. Schul-, Sport-, Kleingarten-, oder ähnliche Vereine)
  • Kirchengemeinden und andere gemeinnützige Glaubensgemeinschaften,
  • Jugendbeiräte.

Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei der Ideenentwicklung und Vorbereitung, bei der Antragstellung und Durchführung bis zur Abrechnung Ihres Projektes. Dazu gehören:

  • Gestaltungsfragen zur Modellierung und Bepflanzung des Geländes, Materialwahl, verschiedene Spielbereiche, naturnahes Spielen etc.
  • Sicherheitsnormen und Versicherungsfragen, mehr hierzu: Sicherheit und Versicherungsschutz
  • Anregungen und Hilfestellungen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und Geldquellen
  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
  • Moderation bei Schwierigkeiten

SpielLandschaftBremen

Haferwende 37,
28357 Bremen

Telefon

0421 24289550