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Förderdatenbank der DSEE

Kulturkoffer Hessen

gefördert durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK)

Der „Kulturkoffer“ ist ein Förderprogramm für Projekte, die die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Hessen stärken. Dieses Jahr feiert der Kulturkoffer sein 10-jähriges Bestehen. Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Wohnorts oder Umfelds vielfältige Zugänge zu Kunst und Kultur erhalten. Damit möchten wir zu einer größeren Chancengerechtigkeit beitragen.

Der Kulturkoffer fördert Projekte aus dem Bereich der Kulturellen Bildung mit Schwerpunkt auf aktiver Teilhabe (Partizipation) und neuen künstlerisch-kreativen Ideen (Innovation). Die Teilnehmenden sollen unter Anleitung von professionellen Künstler*innen eigenen kreativen Tätigkeiten nachgehen und neue künstlerische Methoden ausprobieren können. Gefördert werden Projekte aus allen Bereichen der Kulturellen Bildung: Musik, Zirkus, Neue Medien, Theater und viele mehr.

Zielgruppen/Bedingungen

Kulturkoffer-Projekte werden in einer Kooperation durchgeführt. Das heißt die Projekte müssen mindestens zu zweit konzipiert und umgesetzt werden. So sollen neue kulturelle Bildungsangebote angestoßen werden, die durch Arbeitsteilung, Partnerschaft und vielfältige Perspektiven nachhaltig wirken. Die Kooperation muss aus mindestens einer Einrichtung/Institution mit künstlerischer Expertise und einer Einrichtung/Institution aus dem Sozialraum bestehen. Das können zum Beispiel ein Theater und ein Jugendtreff oder ein Kunstverein und eine Nachbarschaftsinitiative sein. Einrichtungen und Initiativen, die marginalisierte oder weniger sichtbare Zielgruppen und deren Perspektiven einbeziehen, finden bei der Förderung eine besondere Beachtung.

An Kulturkoffer-Projekten sollen vor allem Kinder und junge Menschen im Alter von 3 bis 27 Jahren teilnehmen. Auch intergenerative Projekte zusammen mit älteren Menschen sind möglich. Die Angebote sollen sich an den Bedürfnissen und Interessen der Teilnehmenden orientieren; das heißt diese werden auf Augenhöhe abgeholt. Kinder und Jugendliche sollen möglichst an allen Phasen des Projekts (Planung, Durchführung, Präsentation) beteiligt sein. Kreative Prozesse und Lernerfolge sind wichtiger als ein abschließendes Hochglanzprodukt. Der Weg ist das Ziel.

Alle Beteiligten bekennen sich zum Grundgesetz und sind parteipolitisch unabhängig. Die bearbeiteten und vermittelten Inhalte entsprechen dem humanistischen Weltbild und haben ein friedliches Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Bedürfnissen zum Ziel. Alle Beteiligten sprechen sich gegen rassistisches, nationalistisches, sexistisches, antisemitisches, LGBTIQ+-feindliches, religiös fundamentalistisches und ausgrenzendes Verhalten aus. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll gewährleistet sein.

Alle Beteiligten halten sich an den Kinderschutz und tragen dafür Sorge, dass Betreuungspflichten und das Jugendschutzgesetz eingehalten werden. Achten Sie auf eine altersangemessene Konzeption Ihres Projektes. Stellen Sie sicher, dass für alle Teilnehmenden Ihres Projektes ein sicheres Umfeld gewahrt ist. 

Welche inhaltlichen Kriterien werden gefördert?

  • Künstlerische Arbeit und ästhetische Erfahrungen stehen im Mittelpunkt.
  • Projekte, die mit Akteuren und Akteurinnen umgesetzt werden, die selbst von Ausgrenzung betroffen sind, werden vorrangig gefördert. Damit sind beispielsweise migrantische Organisationen und Selbstorganisationen von Menschen mit Behinderung gemeint.
  • Menschen mit erschwerten Teilhabebedingungen werden über persönliche Kontakte und Vertrauenspersonen zu den Projekten eingeladen.
  • Das Projekt setzt sich mit den Interessen, dem sozialräumlichen und kulturellen Hintergrund Ihrer Teilnehmenden sowie mit Alltagskultur und unterschiedlichen Lebenserfahrungen auseinander.
  • Die Projekte werden partizipativ umgesetzt.
  • Das Projekt verbindet unterschiedliche künstlerische Methoden und Perspektiven.
  • Projekte in ländlichen Räumen werden vorrangig gefördert.
  • Die Projekte sind außerschulische Angebote der Kulturellen Bildung. Das heißt, die Projekte sind nicht Teil der Unterrichtszeit.

Die Kulturkoffer-Förderung beträgt in der Regel 70 Prozent der im Ausgaben- und Finanzierungsplan dargestellten Ausgaben. Eine Förderung über 70 Prozent muss im Antrag begründet werden. Die Fördersumme liegt in der Regel über 5.000 €.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Welche formalen Voraussetzungen muss das Projekt erfüllen?

  • Das Projekt ist ergänzend zur regulären Arbeit der Antragsstellenden und der Kooperationspartner.
  • Beteiligte Einrichtungen müssen ihren Sitz in Hessen nachweisen.
  • Durchführungsorte der Projekte liegen in Hessen.
  • Die Teilnahme muss freiwillig sein.
  • Die Teilnahme ist kostenlos oder kostengünstig.

Wer kann den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen, Vereine, soziale Träger und juristische Personen. Einrichtungen in öffentlicher Hand sind ebenfalls antragsberechtigt.

Nutzen Sie gerne die Online-Sprechstunden, um sich über das Programm zu informieren.