Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
ein Programm des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Kulturschaffende, die eine Förderung beantragen wollen, können die Förderbedingungen in der Kulturförderrichtlinie nachlesen. Gefördert wird nach dem Drei-Säulen-Modell.
Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung
Die erste Säule der Kulturellen Projektförderung umfasst die kulturelle Grundversorgung. Dabei geht es um den lokalen und überregional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen. Die zweite Säule der Kulturförderung enthält Projekte von überregionaler Bedeutung wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten sowie die Landesverbandsarbeit. In der dritten Säule der Kulturförderung werden sonstige herausragende Projekte gefördert. Dabei sollen besonders innovative Projekte aus allen Genres jährlich neu ausgewählt werden. Die Projektförderung zur Deckung laufender Basisausgaben dient der Unterstützung von Einrichtungen, die einen ganzjährig laufenden Betrieb zur Einbringung ihres kulturellen Angebots gewährleisten müssen. Sie umfasst unter anderem laufende Ausgaben für Personal, Honorare, Miete und Mietnebenkosten. Gefördert werden kulturelle Projekte, die ohne eine Landesförderung nicht umgesetzt werden können und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen. Eine Förderung kann über das Kalenderjahr hinaus für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erfolgen. Die Förderung zur Deckung laufender Basisaufgaben ist für ein Zeitraum von bis zu vier Jahren möglich. Eine finanzielle Beteiligung des Landes kann erfolgen, weil direkt Steuergelder in die Kulturszene fließen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Künstlerinnen und Künstler, Kulturträger und Einrichtungen, die von der Kulturförderung des Landes oder den Kulturfördersonderprogrammen profitieren möchten, müssen einen Förderantrag stellen, den sie beim Landesförderinstitut M-V einreichen.
Für kulturelle Projekte des folgenden Jahres sollen die Anträge auf eine Projektförderung bis zum 1. Oktober beim Landesförderinstitut M-V vorliegen. Tipps zur Antragsstellung, zum Zuwendungsverfahren und Erläuterungen zum Drei-Säulen-Modell sowie zu den Begrifflichkeiten gibt die Handreichung „Hinweise für Zuwendungsempfänger“ (Stand 08|2024).