Förderdatenbank der DSEE

Kultur macht stark

Ein Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Für gerechtere Bildungschancen zu sorgen bleibt eine der zentralen gesellschaftlichen Aufgaben. Ein Schlüssel dazu ist kulturelle Bildung. Mit „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher seit 2013 Projekte der kulturellen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang neue Perspektiven entwickeln können und in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden.

2023 startete „Kultur macht stark“ in die dritte Förderphase, bis Ende des Jahres 2027 stellt das BMBF dafür jährlich bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Förderprogramms arbeitet das BMBF mit Programmpartnern zusammen, ausgewählten Verbänden und Stiftungen. Die 27 Programmpartner wirken in „Kultur macht stark“ entweder als sogenannte „Förderer“, die Fördermittel an Bündnisse für Bildung für lokale Projekte vergeben, oder als „Initiativen“, die gemeinsam mit lokalen Akteuren selbst Projekte vor Ort umsetzen.

Zielgruppen/Bedingungen

Förderer:

Förderer leiten Fördermittel an Bündnisse vor Ort weiter und haben zur Vergabe der Mittel jeweils ein Antragsverfahren eingerichtet. Anträge auf Fördermittel können nur bei Förderern gestellt werden.

Initiativen:

Initiativen sind immer Teil der Bündnisse für Bildung. Sie leiten keine Mittel weiter, sondern führen die lokalen Projekte selbst durch und verausgaben die Fördermittel selbst. Eine Bewerbung um Fördermittel ist daher bei Initiativen nicht möglich, wohl aber eine Kooperation mit ihnen als Bündnispartner.

Eine Übersicht der Förderer und Initiativen ist auf der Programmseite zu finden.

Wofür können die Fördermittel eingesetzt werden?

Grundsätzlich gilt: Die für die Durchführung von Projekten erforderlichen Ausgaben können gefördert werden. Gefördert werden können Sachausgaben, die bei der Durchführung der Bildungsangebote entstehen, etwa für Mieten, Verpflegung oder Verbrauchsmaterial, außerdem Mittel für künstlerische oder pädagogische Fachkräfte und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche. Förderfähig sind auch Ausgaben für Vernetzungsaktivitäten der Bündnispartner, die zur Verstetigung der Bildungsangebote beitragen. Die spezifischen Fördermöglichkeiten der einzelnen Programmpartner von „Kultur macht stark“ sind im Antragssystem „Kumasta“ zu finden. 

Welche Bildungsangebote können gefördert werden?

Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, digitale Medienbildung und Leseförderung ebenso wie interkulturelle Projekte. Die Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Was ist unter „außerschulischen“ Angeboten zu verstehen?

Dies bedeutet, dass die Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden und die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist. Schulen können in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können jedoch nicht selbst Fördermittel beantragen. Bildungsprojekte in Kooperation mit Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden, sie können aber im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen oder auch im Rahmen von Projekttagen bzw. -wochen umgesetzt werden.

Wer kann an den Bildungsangeboten teilnehmen?
Die Angebote sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in einer Risikolage aufwachsen, welche ihre Chancen auf Bildung einschränkt. Es gelten die im nationalen Bildungsbericht 2022 beschriebenen Risikolagen: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, niedriger Bildungsstand der Eltern. Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zulässig, sofern dies zur Förderung der primären Zielgruppe beiträgt.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt beim jeweiligen Förderer. 

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