Kommunaler Klimaschutz
In Kommunen liegen große Potenziale, um Treibhausgase zu reduzieren. Mit der Kommunalrichtlinie, die es bereits seit 2008 gibt, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte der Klimaschutzmaßnahmen gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus:
Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und sorgen durch sinkende Energiekosten für finanzielle Entlastung. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Zielgruppen/Bedingungen
Anträge auf Fördergelder können gestellt werden von:
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
- Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind,
- Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen – jeweils für diese Einrichtungen,
- gemeinnützige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
- Zudem gibt es spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. Der Beginn des Vorhabens sollte frühestens fünf Monate nach Antragstellung sein.
Für einen Antrag müssen bestimmte Unterlagen ausgefüllt und beim Projektträger eingereicht werden. Alle einzureichenden Unterlagen sowie Hinweise hierzu finden sich im verlinkten Download Bereich.
Für den Antrag werden die Unterlagen über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, eingereicht.
Sofern der Bewerber nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfüget, muss der Antrag einschließlich der einzureichenden Unterlagen zusätzlich per Post beim Projektträger eingereicht werden.
Weitere Informationen
Service und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Telefon
030 390 01170