Klimaanpassung.Kommunen.NRW
Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ein starkes Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Als Teil der Umsetzung des Europäischen Green Deals und der EFRE-Programmpriorität „Nachhaltiges NRW“ soll der Aufruf dazu beitragen, die negativen Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen und die Klimaresilienz in Städten, Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu stärken. Die Landesregierung misst der Klimaanpassung dabei einen besonders hohen Stellenwert bei, denn gerade auf kommunaler Ebene müssen konkrete Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen durch Hitze, Starkregen, Trockenheit oder Extremwetterereignisse gefunden werden.
Mit insgesamt rund 33 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und Landesmitteln unterstützt Nordrhein-Westfalen Projekte, die natürliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme widerstandsfähiger machen. Teilnahmeberechtigt sind Kommunen und ihre Zusammenschlüsse, Zweckverbände, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW.
Zielgruppen/Bedingungen
Wer wird gefördert?
Kommunen sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen in NRW mit Gesamtausgaben bis 200.000 Euro. Dazu zählen insbesondere:
- Entsiegelung zugunsten von Grünflächen
- Begrünungsmaßnahmen (Dach-/Fassadenbegrünung, Baum- und Strauchpflanzungen) inkl. Regenwasserspeicherung
- Maßnahmen des Schwammstadtkonzepts wie Mulden, Rigolen, Gräben, Wasserspeicher
- Weitere Regenwasserspeicher- und Nutzungsanlagen (z. B. Retentionsflächen, Sickerteiche, Retentionstiefbeete)
- Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer)
- Klimaangepasste Umgestaltung von Schul- und Kitageländen
- Verschattungsmaßnahmen und UV-Schutz (z. B. Sonnensegel, außenliegender Sonnenschutz)
- Trinkwasserbereitstellungsanlagen (kostenlose Bereitstellung)
Hinweis zu Förderhöhen: Die Zuwendung muss mehr als 12.500 Euro (Gemeinden/Gemeindeverbände) bzw. 2.000 Euro (alle übrigen Antragstellenden) betragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für niederschwellige Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung. Ergänzend gelten folgende Voraussetzungen:
- Beitrag zur Klimaanpassung: Das Vorhaben muss klar zur Zielsetzung des Programms beitragen.
- Finanzielle Rahmenbedingungen: Gefördert werden Projekte unter 200.000 Euro netto; die Mindestzuwendung beträgt 12.500 Euro (Gemeinden/Gemeindeverbände) bzw. 2.000 Euro (alle anderen).
- Einhaltung von EU-Kriterien: Projekte müssen klima- und umweltpolitische EU-Standards erfüllen, den UN-Nachhaltigkeitszielen entsprechen und dürfen keine „erheblichen Umweltschäden“ verursachen (Art. 17 EU-Taxonomie).
- Ausschlüsse: Vorhaben, die primär der grünen Infrastruktur oder dem Naturtourismus dienen, sind nicht förderfähig – außer sie leisten vorrangig einen Klimaanpassungsbeitrag.
- Planungsleistungen: Bis zur Bewilligung dürfen nur Planungsleistungen nach HOAI (bis LP 6) beauftragt werden, sofern sie ab dem 1.1.2021 vergaberechtskonform beauftragt wurden.
- Projektlaufzeit: Sollte max. 24 Monate betragen; der Durchführungszeitraum endet am 30.06.2029.
- Nachhaltigkeit: Der Antrag muss darlegen, wie das Projekt nach Förderende weiterbetrieben und unterhalten wird (mit verbindlichen Nachweisen).
- Antragsbegrenzung: Je Kommune, Forschungs- und Bildungseinrichtung, Kammer, Verein oder Stiftung sind maximal zwei Anträge zulässig.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Einreichung Ihres Projektantrags erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Projektanträge, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Innovationsförderagentur NRW bietet Beratungsgespräche für potenzielle Antragstellende an.
Es wird dringend empfohlen, diese vor Einreichung der Skizzen wahrzunehmen. Zusätzlich werden Informations-veranstaltungen angeboten. Termine und aktuelle Informationen werden unter https://www.in.nrw/klimaanpassung-kommunen veröffentlicht.