Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachen
Mit dem Kleinprojektefonds fördert die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Kunst- und Kulturprojekte in den ländlichen Regionen Sachsens. Das Programm wurde 2019 ins Leben gerufen und bietet kleineren Projekten eine unkomplizierte und kurzfristige Fördermöglichkeit. Beantragt werden können 500 bis 5.000 Euro.
Zielgruppen/Bedingungen
Was wird gefördert?
Das besondere Anliegen des Kleinprojektefonds ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den ländlichen Regionen Sachsens. Deshalb werden durch das Programm vorrangig Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum gefördert, angefangen von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu kleineren Kulturfesten und Festivals.
Welche Kriterien sollten erfüllt sein?
Gefördert werden kleinere Kunst- und Kulturprojekte in kleinen und mittelgroßen Städten und Gemeinden, die das kulturelle Angebot vor Ort erweitern und bereichern. Vorrang haben Ideen und Vorhaben, die nachhaltig wirken, von relevanter Reichweite sind und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken. Aus der Projektbeschreibung sollte klar hervorgehen, an wen sich das Projekt richtet und wer hinter der Projektidee steht. Veranstaltungen sollen in der Regel öffentlich zugänglich sein.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen einen Antrag stellen. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die bereits überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert werden. Projektträger mit Sitz in Dresden, Leipzig und Chemnitz haben in der Regel keine Aussicht auf Förderung.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Wie wird ein Antrag gestellt?
Die Antragstellung ist unkompliziert und auch für Projektträger empfehlenswert, die noch keine Erfahrungen in der Beantragung öffentlicher Fördermittel haben. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, in dem alle Angaben zum Antragsteller und dem geplanten Projekt vollständig anzugeben sind. Das Formular wird ausschließlich während des Antragszeitraums auf dieser Seite veröffentlicht.
Anträge für Kleinprojekte im aktuellen Kalenderjahr können fristoffen bei der Kulturstiftung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs Wochen. Jeder Antrag sollte dementsprechend mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Für bewilligte Projekte müssen die Mittel bis spätestens 1. Dezember bei der Kulturstiftung abgerufen werden.
Weitere Informationen
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56,
01109
Dresden
Webseite
Telefon
0351 884800