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Förderdatenbank der DSEE

Investitionsförderung

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.

Zielgruppen/Bedingungen

Gefördert werden:

  • der Neubau, der Umbau und
  • die Sanierung von Sportstätten sowie
  • der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte

Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.

Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und für den Kauf von Sportgeräten erfolgt

  • vor Beginn der Maßnahme
  • über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände
  • unter Verwendung der ordnungsgemäßen Antragsformulare.

Bei Fragen steht Ihnen der Landessportverband gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind beim Landessportverband Schleswig-Holstein über den zuständigen Kreissportverband auf den entsprechenden Formularen einzureichen; ggf. wird vom LSV eine Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes eingeholt. Die Formulare sind herunterzuladen unter www.lsv-sh.de -> Förderung und Zuschüsse.

Weitere Informationen

Landessportverband Schleswig-Holstein e. V.

Winterbeker Weg 49,
24114 Kiel

Webseite

www.lsv-sh.de/

Telefon

0431 64860