Investitionsförderung
Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung von Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln dem Landessportverband übertragen. Für die Investitionsförderung gelten daher die Fördergrundsätze des LSV-Finanzausschusses.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden:
- der Neubau, der Umbau und
- die Sanierung von Sportstätten sowie
- der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte
Grundlage für eine mögliche Förderung bildet die "Richtlinie über die (Projekt-)Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein".
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen und für den Kauf von Sportgeräten erfolgt
- vor Beginn der Maßnahme
- über die Kreisprüfungsausschüsse der Kreissportverbände
- unter Verwendung der ordnungsgemäßen Antragsformulare.
Bei Fragen steht Ihnen der Landessportverband gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind beim Landessportverband Schleswig-Holstein über den zuständigen Kreissportverband auf den entsprechenden Formularen einzureichen; ggf. wird vom LSV eine Stellungnahme des zuständigen Landesfachverbandes eingeholt. Die Formulare sind herunterzuladen unter www.lsv-sh.de -> Förderung und Zuschüsse.