Inklusionstaler
Das Förderprogramm „Inklusionstaler“ bietet zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen und Projekte zu erhalten, welche die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken.
Zum Hintergrund: Aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen bei sie betreffenden Entscheidungsprozessen aktiv einzubeziehen. Darauf aufbauend wurde im zweiten Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg (LAP 2.0) die Einrichtung eines niedrigschwelligen Förderprogramms festgehalten. Grundlage hierfür waren auch die Ergebnisse eines von der Allianz für Beteiligung begleiteten Beteiligungsprozesses zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans (2022/2023), in dem Menschen mit Behinderungen entsprechenden Unterstützungsbedarf formulierten.
Zielgruppen/Bedingungen
Auf einen Blick:
Antragstellende Zivilgesellschaftliche Akteure
Fördersumme max. 2.000 Euro pro Projekt
Kostenart Sachkosten inkl. Honorarkosten
Gesamt-Projektlaufzeit 01.06.2026 bis 31.03.2027
Das Förderprogramm „Inklusionstaler“ fördert Sach- und Honorarkosten bis zu einer Höhe von 2.000 € für Projekte, die die Teilhabe und/oder das Empowerment von Menschen mit Behinderungen vor Ort stärken. Förderfähig sind Ausgaben, die im Rahmen der Projektdurchführung entstehen. Förderfähige Kosten können beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Materialien oder Catering anfallen. Darüber hinaus sind weitere projektbezogene Ausgaben denkbar.
Ein verpflichtender Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie die Vergütung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- Im Antrag ist darzustellen, welche Ziele mit dem Projekt verfolgt werden, welche Behinderungsformen oder spezifischen Personengruppen berücksichtigt werden und wie Menschen mit Behinderungen konkret eingebunden werden.
- Dem Antrag muss eine kommunale Stellungnahme beiliegen sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan für die geplante(n) Ausgabe(n), die finanziert werden soll(en).
- Die zu fördernden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Es muss begründet werden, warum die Ausgaben vom Antragsteller nicht anderweitig finanziert werden können.
- Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, d.h. Sachkosten, die vor Zusage der Förderung entstanden sind, können nicht gefördert werden.
Der Antrag wird digital über das Förderportal eingereicht: https://foerderportal.allianz-fuer-beteiligung.de/
Weitere Informationen
Allianz für Beteiligung e.V.
Augustenstraße 15,
70178
Stuttgart
Webseite
Telefon
0711 34225600