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Förderdatenbank der DSEE

Inklusionsscheck NRW

Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken

Ausrichtung einer inklusiven Veranstaltung, barrierefreie Umgestaltung der Internetseite eines Vereins, Beauftragung von Dolmetschung in Gebärdensprache - der Inklusionsscheck Nordrhein-Westfalen macht's möglich!

Die Maßnahmen sollen das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen stärken und dadurch einen Beitrag zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens leisten. Förderfähig ist daher die inklusive Gestaltung folgender Aktivitäten:

  • Veranstaltungen
  • Publikationen
  • Kulturaktivitäten
  • Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungen
  • Sport-, Bewegungs- und Freizeitangebote
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit

Beispiele: Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern und -dolmetscherinnen, Erstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, barrierefreie Umgestaltung von Webseiten, Anschaffungen mobiler Rampen zur Unterstützung von Barrierefreiheit, Unterstützung von Maßnahmen zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, Fortbildung von Übungsleitern und Übrungsleiterinnen für inklusive Sport-, Bewegungs- oder Freizeitangebote, inklusive Gestaltung von Straßenfesten.

Es können darüber hinaus auch andere Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Inklusion vor Ort sichtbar und erlebbar zu machen.

Zielgruppen/Bedingungen

Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.

Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Organisationen, ebenso Firmen (GmbH, gGmbH). Natürliche und juristische Personen. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, weil sie ohnehin gesetzlich zur Inklusion verpflichtet sind.

Fördervoraussetzungen sind:

  • Antragstellung bis zum 30. September
  • Bei der Antragstellung müssen mindestens 2.000 Euro kalkulierte förderfähige Ausgaben dargelegt werden
  • Die Maßnahme muss bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein
  • Die Maßnahme muss in NRW durchgeführt werden
  • Keine anderweitige öffentliche Förderung der Maßnahme

Zwischen dem Antragstellenden und einem durchführenden Unternehmen dürfen keine engen persönlichen Verhältnisse bestehen.

Pro Kalenderjahr sind zwei Anträge möglich. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Alle Anträge können während der Antragsphase online gestellt werden.

Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.