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Förderdatenbank der DSEE

Herzenssache mehrjährige Hilfe

Herzenssache e.V. unterstützt andere gemeinnützige Organisationen darin, Hilfsprojekte gemäß der Förderziele von Herzenssache umzusetzen. Einen Förderantrag kann stellen, wer als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit ist.

Zielgruppen/Bedingungen

Herzenssache e.V. fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren und deren Familien zugutekommen. Mögliche Förderthemen sind Behinderung und Inklusion, Krankheit, Seelische Belastungen, Gewalt, Kinderarmut, Bildung, Medienkompetenz, Kreativität, Teilhabe etc. Die Hilfsprojekte müssen vielen Kindern zugutekommen und von nachhaltiger Wirkung sein. Herzenssache e.V. möchte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen, der Kommunen und anderer Kostenträger übernehmen.

Herzenssache fördert...

...Projekte für benachteiligte Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland.

...Projekte, die noch nicht begonnen haben mit einer Anschubfinanzierung sowie die regionale oder inhaltliche Ausweitung von bestehenden Projekten

...zu Themen wie: Behinderung und Inklusion, Krankheit, Seelische Belastungen, Gewalt, Kinderarmut, Bildung, Medienkompetenz, Kreativität, Teilhabe etc.

...mit 50.000 - 500.000 Euro bei einer Laufzeit von drei Jahren, maximal 90% der Gesamtkosten, wie z.B. Baukosten, Sachmittel, Miete, Materialkosten, Personal- und Honorarkosten etc.

…ausschließlich gemeinnützige Organisationen.

...ausschließlich nachrangig, d.h. nachdem staatliche oder andere öffentliche Förderungen beantragt und ausgeschöpft sind.

Herzenssache e.V. fördert neue Projekte, die noch nicht begonnen haben, sowie die regionale oder inhaltliche Ausweitung von bestehenden Projekten. Herzenssache e.V. fördert Projekte entweder allein oder gemeinsam mit anderen Förderern. Herzenssache e.V. übernimmt Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Diese sind z.B.

- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten

- Personal- und Honorarkosten

- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete

- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten

- Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen der Zielgruppen

- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes)

Herzenssache fördert nicht...
...Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates und anderer Kostenträger fallen
...Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
...fortlaufende Kosten oder Projekte, die bereits gestartet haben
...Projekte und Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder vom Saarland
...Einzelfallhilfe und Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs, ausschließlich online über das Förder-Tool, mit allen Angaben zur antragstellenden Organisation und dem geplanten Projekt, sowie einem Kostenplan. Dazu muss sich die Organisation im Förder-Tool anmelden und ein Konto erstellen.

Das Antragsverfahren in der Mehrjährigen Hilfe ist zweistufig.

Im ersten Schritt genügt eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, wird die Organisation benachrichtigt, im nächsten Schritt einen vollständigen Antrag einzureichen. Auch dies geschieht ausschließlich über das Förder-Tool.

Herzenssache e.V. trifft anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, er wird beraten durch den Beirat. Zusagen oder Absagen werden per Mail an die im Antrag angegebene Adresse verschickt und nicht begründet.