Förderungen der Heinz Urban Stiftung
Die Heinz-Urban-Stiftung hat sich zur Aufgabe gemacht, die finanzielle Bereitstellung von Mitteln für die Kinder- und Jugendarbeit in Gelsenkirchen durchzuführen.
Die Heinz-Urban-Stiftung hat seit 2007 bereits über 40 Projekte gefördert
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Geschäftssitz im Gebiet von Gelsenkirchen oder andere Antragsteller, wenn sich das Fördervorhaben im Gebiet von befindet.
Der Antrag auf Förderung eines Projektes ist unter Verwendung eines Antragsvordruckes an die Heinz Urban Stiftung zu richten.
Ausschlusskriterien sind:
- Projekte, die eine Förderung aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen erfahren, die mehr als 100 % ausmacht
- Förderanträge, die außerhalb des Förderspektrums der Stiftung liegen werden von vornherein durch den Vorstand abgelehnt und unterliegen nicht der weiteren Prüfung durch die Stiftung
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Das verlinkte Antragsformular ist auszufüllen und an die Stiftung zu schicken.
Jede Antragstellerin/jeder Antragsteller erhält über den ihm bewilligten Zuschuss einen Bewilligungsbescheid, der erst dann wirksam werden kann, wenn sich der Empfänger mit den Förderrichtlinien und –kriterien schriftlich einverstanden erklärt hat. Diese Erklärung ist bereits mit der Antragstellung abzugeben. Die Bewilligung kann auch unter Auflagen und Bedingungen erfolgen. Es gilt der Grundsatz, dass eine nachträgliche Finanzierung in einem Projekt für das laufende Haushaltsjahr nicht möglich ist.
Die Trägerin/der Träger der geförderten Maßnahme hat innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis vorzulegen, anhand dessen nachvollzogen werden kann, ob die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden ist.
Weitere Informationen
Heinz Urban Stiftung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Gelsenkirchen
Düppelstraße 51,
45897
Gelsenkirchen