Förderdatenbank der DSEE

genialsozial global

Ausschreibung zur Förderung 2025

Jedes Jahr vor den Sommerferien tauschen sächsische Schülerinnen und Schüler die Schulbank gegen einen Arbeitsplatz. Mit dem erarbeiteten Geld werden soziale Projekte vor Ort und in der Welt unterstützt. Organisiert wird der Aktionstag „genialsozial – Deine Arbeit gegen Armut“ von der Sächsischen Jugendstiftung.

Zielgruppen/Bedingungen

Beantragt werden können Projekte mit dem Ziel, die Lebens- und Bildungsbedingungen (junger) Menschen im Globalen Süden zu verbessern.

Förderbedingungen:

  • Antragstellende sind gemeinnützig anerkannte, soziale oder karitative Vereine, Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Brandenburg
  • Partnerschaftliche Entwicklungszusammenarbeit ist erklärtes Satzungsziel
  • es existiert eine beständige Süd-Partnerschaft
  • Erfahrung in Projektimplementierung und -umsetzung, gemeinsam mit dem Partner
  • Fördersumme im Rahmen von min. 50.000,-€ bis max. 120.000,-€
  • Projektlaufzeit von max. 3 Jahren, beginnend im Herbst 2025
  • Projektkriterien: partnerschaftliche Zusammenarbeit, Nachhaltigkeit, Gendergerechtigkeit, Wirkungsorientierung
  • Kirchliche bzw. christlich ausgerichtete Antragstellende müssen der Katholischen Kirche bzw. der Evangelischen Allianz angehören.


Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Antragsfrist: 19. Januar 2025 

Antragsformulare per Email an info@genialsozial.de 

         UND per Post an 

Sächsische Jugendstiftung, Weißeritzstr. 3, 01067 Dresden senden.

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Antrag zur Förderung eines Projekts
  • ggf. Anlage Baumaßnahmen
  • Kosten-& Finanzierungsplan - bitte verwenden Sie unbedingt
    die von der Sächsischen Jugendstiftung zur Verfügung gestellten Dokumente
  • Zusätzlich können gern weitere, das Projekt erläuternde Materialien eingereicht werden. Die Dokumente finden Sie zum Download auf der Webseite.

ACHTUNG: Alle Formulare stehen außerdem in englischer Sprache zur Verfügung, zur Einreichung anerkannt wird jedoch ausschließlich die deutschsprachige Variante.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen von sächsischen Schülerinnen und Schülern gelesen und bewertet werden. Es ist deshalb ratsam, diese verständlich und nachvollziehbar zu formulieren.

Bereits geförderte Organisationen sind weiterhin antragsberechtigt, sofern bestehende Förderungen durch die Sächsische Jugendstiftung bis zum Antragsfristende erfolgreich abgerechnet sind.

Vor der Antragstellung wird ein kurzes Gespräch empfohlen. Dafür steht Ihnen die Sächsische Jugendstiftung gerne zur Verfügung.

Gern können Sie sich auch durch das ENS (Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V.) unter 0351-43 83 78 64 beraten lassen. Das ENS begleitet den gesamten Prozess inhaltlich.

Sächsische Jugendstiftung

Weißeritzstraße 3,
01067 Dresden

Telefon

0351 323719016