Fonds Kulturelle Bildung im Alter
Schwerpunkt 2027: Wertvoll – Kulturelle Bildung im Alter und Demokratie
Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für Kulturelle Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen.
Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.
Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.
Schwerpunkt 2027: Wertvoll – Kulturelle Bildung im Alter und Demokratie
Zielgruppen/Bedingungen
Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro. Für kommunale Antragsteller beträgt sie 12.500 Euro.
Förderkriterien
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
- Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.) durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben
- Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z. B. Ältere mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Ältere mit Einwanderungsgeschichte einbeziehen
- Anregung eines intergenerationellen Dialogs
- Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
- Entwicklung wohnortnaher Formate, besonders in ländlichen Räumen
- Stärkung von Beteiligung und Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes, künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Ablauf des Antragsverfahrens
Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung sowie die FAQs und nehmen Sie einen der Termine der Online-Veranstaltung „Tipps zur Antragsstellung“ wahr. Für Erstantragstellende ist der Besuch der Info-Veranstaltung „Tipps zu Antragsstellung“ verpflichtend. (Termine siehe Programmseite)
Bewerbung
Bis zum 30. September 2026, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden.
Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus.
Förderempfehlung
Bis Mitte November 2026 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat.
Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 07. Dezember 2026 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen.