Förderdatenbank der DSEE

Fonds Kulturelle Bildung im Alter: Ausschreibung 2025

Aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter fördert das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Projekte, die modellhaft sind für Kulturelle Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und  ohne Einschränkungen.

Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten. Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur, zu einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten sowie zu intergenerationellen Begegnungen beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.

Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate, Zielgruppen oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.

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Zielgruppen/Bedingungen

Förderhöhe und Antragsfrist
Für die Ausschreibung stehen im Jahr 2026 – vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt – Mittel in Höhe von bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Die Mindesthöhe der beantragten Fördersumme beträgt 2.000 Euro.

Förderkriterien
Bevorzugt gefördert werden Projekte von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die modellhafte und nachhaltige Formen und Formate Kultureller Bildung entwickeln. Vorrang genießen zudem Projekte, die eines oder mehrere der nachstehenden Ziele verfolgen:
o Stärkung von Formaten, die ältere Menschen zu Eigenengagement in Kunst und Kultur ermutigen
o Entwicklung inklusiver Projektkonzepte, die z.B. Ältere mit (altersbedingten) Einschränkungen oder Ältere mit Migrationshintergrund einbeziehen
o Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.), durch Vermittlungsformen für Ältere, die nicht (mehr) an Kultur teilhaben
o Anregung eines intergenerationellen Dialogs mit Mitteln der Kunst
o Thematisierung interkultureller Aspekte in der Arbeit mit Älteren mit Mitteln der Kunst
o Entwicklung von wohnortnahen partizipativen Kunst- und Kulturangeboten, besonders im ländlichen Raum

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle Kulturschaffenden mit Arbeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern, Kulturgeragoginnen und Kulturgeragogen oder einer Kultureinrichtung ein nachhaltiges und modellhaftes, künstleri­sches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

Ausnahmen

- Antragstellende, die zwei Jahre in Folge eine Förderung im Fonds Kulturelle Bildung im Alter erhalten haben, sind im darauffolgenden Jahr nicht förderberechtigt.

- Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.

Ablauf des Antragsverfahrens

Beratung
Lesen Sie die Ausschreibung sowie die FAQs und nehmen Sie einen der Termine der Online-Veranstaltung „Tipps zur Antragsstellung“ wahr. Für Erstantragstellende ist der Besuch der Info-Veranstaltung „Tipps zu Antragsstellung“ verpflichtend.

Bewerbung
Bis zum 30. September 2025, 23.59 Uhr, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und absenden.

Jury-Entscheidung
Eine unabhängige Jury trifft eine Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen und spricht Förderempfehlungen aus.

Förderempfehlung
Bis Anfang November 2025 werden Antragstellende benachrichtigt, ob die Jury das von ihnen eingereichte Projekt zur Förderung empfohlen hat.

Formaler Förderantrag
Bei einer Förderempfehlung durch die Jury ist bis zum 30. November 2025 ein ausführlicher Förderantrag nebst Finanzierungs- und Kostenplan einzureichen.

Projektstart
Frühestens am 1. Januar 2026

Weitere Informationen