Förderdatenbank der DSEE

Förderungen der Sparkassenstiftung Harlingerland

Die Sparkassenstiftung Harlingerland wurde im August 1995 als Ausdruck der Verbundenheit der damaligen Kreissparkasse Wittmund mit den in ihrem Wirkungskreis lebenden Menschen aus Anlass des 75-jährigen Bestehens als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet.

Zielgruppen/Bedingungen

Die Stiftung übt ihre Tätigkeit im Gebiet des Landkreises Wittmund und den ehemaligen Gemeinden des Landkreises Wittmund (Wiesmoor, Mullberg, nördlicher Teil von Friedeburger-Wiesmoor, Gödens, Marcardsmoor, Wiesederfehn, Roggenstede, Westeraccum, Westeraccumersiel und Westerbur) aus.

Der Zweck der Sparkassenstiftung Harlingerland ist die Förderung von

  • Kunst und Kultur
  • Denkmal- und Heimatpflege
  • Natur - und Umweltpflege
  • Jugend- und Breitensport
  • Behinderteneinrichtungen
  • Wissenschaft und Forschung

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Förderung von Maßnahmen und Veranstaltungen sowie von Institutionen und Einrichtungen, die dem vorgenannten Zweck der Stiftung dienen. 

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen, soweit mit einer möglichen Zuwendung die satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind. Förderanträge, die außerhalb des Stiftungszweckes liegen, oder Projekte und Maßnahmen außerhalb des regionalen Tätigkeitsbereiches der Stiftung müssen durch den Vorstand der Stiftung abgelehnt werden.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Antragsformular der Stiftung zu verwenden. Antragsformulare sind rechtsverbindlich unterschrieben an die Stiftung zu richten. Die Stiftung erwartet, dass die Antragsteller 

Eigenmittel in angemessenem Umfang in das Projekt einbringen. Insbesondere sind bei größeren Projekten neben den angemessenen Eigenmitteln weitere Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Die schriftliche Finanzierungszusage Dritter ist vorzulegen.