Förderdatenbank der DSEE

Förderungen der Sparkassenstiftung der Landesbank Kreissparkasse

Die Sparkassenstiftung der Landesbank Kreissparkasse macht sich stark für den Landkreis Sigmaringen. Durch die Gründung einer eigenen Stiftung zeigt sie über das Betätigungsfeld hinaus "Flagge" in der Region und für die Region.

Die Sparkassenstiftung der Landesbank Kreissparkasse fördert gemäß ihrer Satzung: 

  • Wissenschaft und Forschung,
  • Religion, 
  • öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege,
  • Jugend- und Altenhilfe,
  • Kunst und Kultur, 
  • Denkmalschutz und Denkmalpflege, 
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung, 
  • Naturschutzes und Landschaftspflege, 
  • Hilfe für Opfer von Straftaten sowie der Hilfe für Kriegs und Katastrophenopfer, 
  • Rettung aus Lebensgefahr, 
  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung, 
  • Tierschutz,
  • Entwicklungszusammenarbeit, 
  • Sport, 
  • Heimatpflege und Heimatkunde, 
  • traditionelles Brauchtum 
  • bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Zielgruppen/Bedingungen

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die nicht gemeinnützig sind im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der
  • Abgabenordnung.
  • Maßnahmen, für welche die formalen Anforderungen der Stiftung (Einreichung eines Förderantrags) nicht
  • erfüllt sind.
  • Vorhaben außerhalb des Geschäftsgebietes der Landesbank Kreissparkasse ohne Bezug zum Geschäftsgebiet.
  • Bereits abgeschlossene Maßnahmen.
  • Überwiegende Deckung von Personalkosten.
  • Überwiegende Deckung von Verwaltungskosten.
  • Überwiegende Deckung von laufenden Kosten.
  • Reisen.
  • Projekte mit ungesicherter Finanzierung.
  • Dauerförderung.
  • Maßnahmen, bei denen der Stiftung grundsätzlich kein Mitspracherecht eingeräumt wird.

Nur im Ausnahmefall gefördert werden: Maßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 1.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Im Förderantrag sind die Förderbedingungen enthalten.

Sofern eine Förderung grundsätzlich möglich ist, kann der Förderantrag als Word- und PDF Dokument auf der verlinkten Seite heruntergeladen werden. 

In jedem Fall ist als Anlage zum Förderantrag ein Nachweis der steuerlichen Begünstigung durch einen gültigen Freistellungsbescheid bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes erforderlich.