Förderungen der Schweriner Bürgerstiftung
Die Stadtvertretung hat im November 2010 die Errichtung der Schweriner Bürgerstiftung beschlossen.
Über die geförderten Projekte entscheidet einmal im Jahr der Stiftungsvorstand, in dem Vertreterinnen und Vertreter aus Fraktionen der Stadtvertretung sitzen. Die Ausschüttungen der 2011 gegründeten Stiftung werden durch die Verzinsung des Stiftungskapitals und Spenden ermöglicht. Das Kapital in Höhe von 1,6 Millionen Euro stammt aus dem Überschuss der Bundesgartenschau 2009.
Zielgruppen/Bedingungen
Der Zweck der Stiftung liegt im Wesentlichen darin, finanzielle Mittel einzuwerben und eigene Mittel einzusetzen. Damit soll selbstlos und nachhaltig die Allgemeinheit zum Gemeinwohl der in der Landeshauptstadt Schwerin lebenden Menschen gefördert werden.
Die Stiftung fördert
- die Jugend- und Altenhilfe,
- das Wohlfahrtswesen,
- die Bildung und Erziehung,
- die Kultur,
- den Sport,
- die Toleranz und die Völkerverständigung und
- das demokratische Staatswesen.
Ferner fördert sie das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
Privatrechtliche oder öffentliche Körperschaften können gefördert werden, wenn sie als steuerbegünstigt anerkannt sind.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Das Antragsformular der Stiftung steht auf der verlinkten Website zum Download bereit.
Weitere Informationen
Schweriner Bürgerstiftung
Am Packhof 2–6,
19053
Schwerin