Förderungen der ENTEGA Stiftung
Die ENTEGA Stiftung ist eine gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt.
Zweck der ENTEGA Stiftung ist insbesondere die Förderung gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements, vor allem in der Region Rhein-Main-Neckar. Dazu zählen Projekte und Veranstaltungen von Vereinen, Institutionen und Einrichtungen, die das Zusammenleben bereichern und die identitätsstiftend für die Region sind.
Zielgruppen/Bedingungen
- Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Körperschaften vornehmlich aus der Region Rhein-Main-Neckar. Antragsteller können zum Beispiel sein: Städte und Gemeinden, Institutionen, Fördervereine, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sowie allgemeine Vereine.
- Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand, ob und in welcher Höhe die gemeinnützige Körperschaft bei ihrem Vorhaben unterstützt wird.
- Die Mittelvergabe erfolgt nach der unabhängigen Entscheidung des Stiftungsvorstandes.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Damit ein Antrag unserem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt werden kann, benötigen wir hierfür folgende Unterlagen und Informationen:
- Anschreiben auf unterschriebenem Geschäftsbriefbogen des Vereins/der Institution und konkrete Bankverbindung.
- Finanzierungsplan (Gesamtsumme, Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, Angabe der eingestellten Eigenmittel, Zuschüsse von anderen Förderern)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes, nicht älter als fünf Jahre
- Anlage zum Förderantrag - Fragebogen für eingetragene Vereine und gemeinnützige Einrichtungen bzw.
- Anlage zum Förderantrag - Fragebogen für Kommunen / kommunale Einrichtungen
- Für Vereine/Institutionen: Protokollauszug der bescheinigt, dass für das genannte Vorhaben ein Spendenantrag an die ENTEGA Stiftung gerichtet werden soll.
Der Antrag kann per Post, via Email oder Online erfolgen.