Förderungen der Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg
Die Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg wurde am 15. März 2011 als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt. Von den so erzielten jährlichen Einnahmen wird der Zweck der Stiftung, welcher an die testamentarischen Auflagen angelehnt ist, verwirklicht.
Durch die Errichtung der Stiftung soll die Stärkung des Gemeinwesens auf eine breitere Basis gestellt werden. Die Fiehn-Stiftung verfolgt das Ziel, die Stadt durch die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Sinne des Stiftungszwecks attraktiver zu machen. Sie will Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Kirchen und Institutionen dazu ermutigen, sich für das Gemeinwohl zu engagieren.
Zielgruppen/Bedingungen
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung („Steuerbegünstige Zwecke“).
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung
- der Jugend- und Altenhilfe,
- der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe,
- der Kunst, Kultur, des Sports sowie
- mildtätiger Zwecke
Bei allen Förderungen durch die Stiftung soll nach Möglichkeit ein Bezug zu der Stadt Rendsburg und den dort lebenden Menschen bestehen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Um eine finanzielle Förderung bei der Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg zu beantragen, ist es notwendig, das verlinkte Projektdatenblatt vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift zurückzusenden.
Weitere Informationen
Fiehn-Stiftung der Stadt Rendsburg
Am Gymnasium 4,
24768
Rendsburg