Förderung von Sternstunden e.V.
Sternstunden unterstützt Projekte, die kranken, behinderten oder Not leidenden Kindern zugutekommen oder Projekte mit entsprechender präventiver Ausrichtung.
Zielgruppen/Bedingungen
- Gefördert werden nur Projekte, welche eine nachhaltige Verbesserung der Verhältnisse für die genannte Zielgruppen erwarten lassen.
- Der Projektträger soll zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre seit seiner Gründung bestehen und vergleichbare Projekte bereits erfolgreich durchgeführt haben.
- Die Förderung eines Hilfsprojektes setzt voraus, dass öffentliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden und verfügbare Eigenmittel des Projektträgers eingesetzt werden. Dabei gilt keine Regelquote und ist glaubhaft zu machen, dass Eigenmittel des Projektträgers so hoch wie möglich eingesetzt werden. Vorbehaltlich der Angemessenheit im Übrigen kommt eine Förderung durch Sternstunden in der Regel nicht in Betracht, wenn nicht Eigenmittel in Höhe von m i n d e s t e n s 25% der Gesamtkosten für das beantragte Projekt zur Verfügung stehen.
- Sternstunden leistet mit seiner Förderung einen Beitrag zu einmaligen Investitionen oder zur Anschubfinanzierung von Projekten, die so konzipiert sein sollen, dass ihre dauerhafte Realisierung nach einer angemessenen Anlaufphase anderweitig finanziert werden kann. Dies gilt nicht für befristete Projekte, insbesondere im Rahmen von humanitären Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder anderen außerordentlichen Notfällen.
- Zur Gewährleistung eines angemessenen Zeitraums für die Prüfung und Entscheidung sollen Förderanträge spätestens 4 Monate vor der beabsichtigten Durchführung des Projekts unter Verwendung des vorgehaltenen Antragsformulars nebst allen Anlagen bei Sternstunden eingereicht werden. Sternstunden übernimmt in der Regel keine Refinanzierung von Projekten, mit deren Realisierung zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde.
- Gelder für laufende Kosten (Personal-, Verwaltungs-, Betriebskosten usw.) werden i. d. Regel nicht übernommen.
- Projektträger und Vertragspartner von Sternstunden muss, auch bei ausländischen Projekten, eine steuerbegünstigte Körperschaft (§ 51 Abs. 1 AO) mit Sitz in Deutschland sein. Ausländische Projektpartner sind vom Projektträger durch schriftliche Vereinbarungen auf die Einhaltung der mit Sternstunden vereinbarten Zweckbindung und Förderbedingungen zu verpflichten.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Wenn Sie einen Antrag zur Förderung Ihres Projektes stellen möchten, verwenden Sie bitte das entsprechende Formular auf der Förderseite.
Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:
Sternstunden e.V.
BayernLB-Passage
Oskar-von-Miller-Ring 3
80333 München
Weitere Informationen
Sternstunden e.V.
BayernLB, Sternstunden, Brienner Straße 18,
80333
München
Webseite
Telefon
089 839311270