Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und Toleranz
Ein Programm zur Stärkung von Demokratie und Toleranz sowie zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und antidemokratischer Einstellungen, die sowohl analog als auch digital eine erhebliche gesellschaftliche Gefährdung im Land darstellen, sowie zur Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts.
Es sind insbesondere folgende Projekte zuwendungsfähig:
- Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes, wie z.B.:
- a) die Beratungsarbeit, die Krisenintervention sowie die demokratiepädagogischen Aktivitäten (Regionalzentren für demokratische Kultur),
- b) die Opferberatungsarbeit und Präventionsarbeit (Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremistischer Gewalt),
- c) die Beratungs- und Aufklärungsarbeit sowie präventive Aktivitäten in betrieblichen Zusammenhängen,
- d) die Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit sowie Einstiegsprävention vom Rechtsextremismus (Ausstiegs- und Distanzierungsprojekt),
- e) die Präventionsarbeit im Themenfeld islamistischer Extremismus (Beratung- und Bildungsangebote sowie Ausstiegs- und Distanzierungsbegleitung im Kontext des religiös begründeten Extremismus),
- f) die Dokumentations- und Beratungsarbeit für antisemitische Vorfälle (Dokumentations- und Informationsstelle für antisemitische Vorfälle),
- Beratungsarbeit, Krisenintervention und demokratiepädagogische Aktivitäten
- Opferberatungsarbeit und Präventionsarbeit
- Beratungs- und Aufklärungsarbeit sowie präventive Aktivitäten in betrieblichen Zusammenhängen
- Kofinanzierte Projekte der Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz
- Landesweit wirkende Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz
- Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden (Pauschale max. 500€)
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Die Antragsformulare werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Engels-Platz 5-8,
18055
Rostock
Webseite
Telefon
0385 58859000