Förderung von Maßnahmen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Das Saarland fördert die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, auch im besiedelten Bereich.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden
- der Erwerb von Grundstücken in ausgewiesenen oder geplanten Schutzgebieten und -objekten sowie außerhalb dieser Gebiete bei Flächen, die der Schaffung eines Biotopverbundes dienen und
- Gestaltungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsvorhaben.
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Teilnehmergemeinschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie Vereine, Verbände, Organisationen und Stiftungen.
Weitere Informationen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18,
66117
Saarbrücken
Webseite
Telefon
0681 5014500