Förderung von lokalen Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen
ein Programm der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung? Förderung von lokalen Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen
- Art der Förderung: Zuwendung
- Themenfeld: bereichsübergreifend
Zielgruppen/Bedingungen
- Zielgruppen: Unternehmen und gemeinnützige Organisationen; antragsberechtigt sind Kommunen oder gemeinnützige Organisationen, die das Projekt vor Ort umsetzen
- Max. Förderung: max. 5.000 €
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung.
Weitere Informationen
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1,
55116
Mainz
Webseite
Telefon
06131 164083