Förderdatenbank der DSEE

Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen

  • Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
    Für Maßnahmen und Projekte von Frauen- und Mädchenorganisationen, die geeignet sind, die gesellschaftliche, soziale und rechtliche Situation von Frauen und Mädchen in Rheinland-Pfalz zu verbessern.
  • Art der Förderung:
    Zuwendung
  • Themenfeld:
    Förderung von Maßnahmen und Projekten von Frauen- und Mädchenorganisationen
  • Regelmäßigkeit der Förderung:
    einmalig
  • Zielgruppen:
    rechtsfähig eingetragene Frauen- und Mädchenvereine und -verbände

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Förmliche Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung sollen spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung 4 / Team 2, Rheinallee 97 - 101 in 55118 Mainz eingereicht werden.

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