Förderung von Frauen- und Mädchenorganisationen
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Für Maßnahmen und Projekte von Frauen- und Mädchenorganisationen, die geeignet sind, die gesellschaftliche, soziale und rechtliche Situation von Frauen und Mädchen in Rheinland-Pfalz zu verbessern. - Art der Förderung:
Zuwendung - Themenfeld:
Förderung von Maßnahmen und Projekten von Frauen- und Mädchenorganisationen - Regelmäßigkeit der Förderung:
einmalig - Zielgruppen:
rechtsfähig eingetragene Frauen- und Mädchenvereine und -verbände
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Förmliche Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung sollen spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Abteilung 4 / Team 2, Rheinallee 97 - 101 in 55118 Mainz eingereicht werden.