Förderdatenbank der DSEE

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

Eine Stiftung, die anstiftet

Bürgerschaftliches Engagement wird zunehmend wichtiger, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren und mit Leben zu füllen. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger übernehmen ehrenamtlich Verantwortung für Gesellschaft und Gemeinwesen. Diese Entwicklung zu ermutigen und zu fördern, ist Zweck der Stiftung.

Gefördert werden Projekte, die gemeinwohlorientiertes Handeln anstoßen und unterstützen, Hilfe zur Selbsthilfe ist dabei das vorrangige Ziel. Die Stiftung versteht sich als An-Stifter. Die Stiftung fördert Projekte bürgerschaftlichen Engagements aus den unterschiedlichsten Bereichen wie zum Beispiel Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Umwelt und Naturschutz.

Die Förderung ist regional beschränkt, Bewerbungen aus folgenden Regionen sind möglich:
Köln, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis; bundesweit nur Wettbewerbe.

Förderfähig sind Projekt und Ideen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • durch das Projekt wird direkt bürgerschaftliches Engagement gefördert oder das Projekt wird im Wesentlichen ehrenamtlich umgesetzt.
  • das Projekt entfaltet eine dauerhafte Wirkung und erzielt mit wenig Aufwand viel Wirkung.
  • das Projekt wird öffentlich sichtbar gemacht und wirbt vorbildhaft für bürgerschaftliches Engagement.

Die Stiftung fördert am liebsten allein oder als Hauptförderer. Zahlreiche Beispiele von geförderten Projekten finden Sie auf der Facebook- und Webseite der Stiftung.

Antragsberechtigte Organisationen:

– gemeinnützige Gesellschaften (gGmbH, gUG oder gAG)
– eingetragene Vereine (e.V.)
– nicht eingetragene Vereine
– Kirchen und Glaubensgemeinschaften
– Initiativen ohne Rechtsform
– Stiftungen des bürgerlichen Rechts