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Förderdatenbank der DSEE

Förderung von Baumaßnahmen bei Sportstätten

Moderne, funktionierende und bedarfsgerechte Sportstätten sind eine der wichtigsten Grundlagen für eine erfolgreiche Mitgliederentwicklung in sächsischen Sportvereinen. Doch stellen deren Sanierung, Modernisierung oder ein Neubau die jeweiligen Kommunen und Sportvereine oftmals vor große finanzielle Herausforderungen, die ohne die Unterstützung des Staates nicht gestemmt werden können.

Deshalb stellt der Freistaat Sachsen dafür entsprechende Fördermittel zur Verfügung. Verwaltet und vergeben werden diese nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) für die konsumtive und investive Sportförderung. Die Bewilligungen für die Zuwendungen für den investiven Bereich erfolgen wiederum durch die Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB) als Bewilligungsbehörde.

Zielgruppen/Bedingungen

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Zuschuss für flächendeckende breitensportliche Maßnahmen und Sportanlagen der Grundversorgung
  • Förderung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Sportanlagen der Grundvorsorgung wie z. B. Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude, Sporthallen​​​​​

Was wird gefördert?

  • Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus und Umbau von Sportstätten (inkl. Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Sportstätten)
  • Vorrangige Förderung:
    • Sportanlagen der Grundversorgung (Sporthallen, Sportplätze einschließlich dazugehöriger Funktionsgebäude) sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder
  • Förderung von Hallenbädern ist nur zulässig:
    • Als Ersatz für vorhandene Hallenbäder, wenn damit nachweislich eine höhere Wirtschaftlichkeit im Vergleich zur Sanierung erreicht wird oder
    • Aufgrund eines starken Bevölkerungswachstums, insbesondere wenn die Ausübung des Vereins- und Breitensportes nachweislich nicht mehr gewährleistet werden kann
  • Nicht gefördert werden:
    • Mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene oder in erheblichem Umfang durch professionelle Sportler genutzte Sportstätten
    • Sportstätten für überwiegend schulische Nutzung

Wer wird gefördert?

  • Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts
  • Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung nur noch digital über das Förderportal der SAB möglich ist.

Antragsfristen:

  • Anträge, die im oder ab dem Folgejahr realisiert werden sollen, sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres bei der SAB einzureichen.
  • Anträge von Antragstellern wie Sportvereine, Sportverbände (kleine Vereinsmaßnahmen) sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts bis zu einem Gesamtwertumfang von 200.000 EUR können auch im laufenden Jahr gestellt werden.