Förderung Sportstättenbau des Bayerischen Landes-Sportverbands BLSV
Der BLSV wurde vom Freistaat Bayern mit der Aufgabe betraut, die freiwillige staatliche Förderung für Vereinssportanlagen zu gewähren und an seine Mitgliedsvereine auszuhändigen. Durch die Gewährung von Zuwendungen sollen die bayerischen Sportvereine in die Lage versetzt werden, selbst Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Auf Grundlage der Sportförderrichtlinien haben Vereine die Möglichkeit, je nach Projektgröße einen Kleinantrag oder Regelantrag zu stellen. In beiden Verfahren können Sie eine Förderung für Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie den Objekterwerb im Vereins-Sportstättenbau beantragen.
Zielgruppen/Bedingungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des BLSV.
Liegen die förderfähigen Kosten der Maßnahme unter 250.000 €, handelt es sich um einen Kleinantrag.
Bei förderfähigen Kosten über 250.000 €, handelt es sich um einen Regelantrag.
Sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sowohl im Kleinantrags- als auch im Regelantragsverfahren je nach Region Anträge für das Sonderförderprogramm bei uns stellen. Bei Schadensfällen (Brand, Sturm, Hochwasser) können Sie auch eine Katastrophenfallförderung beantragen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Antragstellung erfolgt über das Portal verein360.
Sind alle grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt (siehe Checkliste/Sportförderrichtlinien), kann der Verein eine Voranfrage stellen: Nach erfolgreicher Anmeldung über die BLSV-Homepage in verein360 gelangt man über den Reiter „Verband“ und dann „Sportstättenbau“ zur Antragsseite.
Beachten Sie bitte, dass mit den beantragten Maßnahmen erst begonnen werden darf, wenn das Ressort Förderung Sportstätte die schriftliche Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Als förderschädlicher Baubeginn ist die eigene Arbeitsleistung, der Materialeinkauf und die Auftragsvergabe zu werten. Vorbereitende Planungsleistungen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Baugenehmigung sind hiervon ausgenommen.
Weitere Informationen
Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93,
80992
München
Webseite
Telefon
089 15702400