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Förderdatenbank der DSEE

Förderung Sportstättenbau des Bayerischen Landes-Sportverbands BLSV

Der BLSV wurde vom Frei­staat Bayern mit der Aufgabe betraut, die frei­wil­lige staat­li­che Förde­rung für Vereins­sport­an­la­gen zu gewäh­ren und an seine Mitglieds­ver­eine auszu­hän­di­gen. Durch die Gewäh­rung von Zuwen­dun­gen sollen die baye­ri­schen Sport­ver­eine in die Lage versetzt werden, selbst Sport­stät­ten zu errich­ten und zu erhal­ten, die sie für den unmit­tel­ba­ren Sport­be­trieb ihrer Mitglie­der benö­ti­gen.
Auf Grund­lage der Sport­för­der­richt­li­nien haben Vereine die Möglich­keit, je nach Projekt­größe einen Klein­an­trag oder Regel­an­trag zu stel­len. In beiden Verfah­ren können Sie eine Förde­rung für Bau- und Sanie­rungs­maß­nah­men sowie den Objekt­er­werb im Vereins-Sport­stät­ten­bau bean­tra­gen. 

Zielgruppen/Bedingungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitgliedsvereine des BLSV.

Liegen die förderfähigen Kosten der Maßnahme unter 250.000 €, handelt es sich um einen Kleinantrag.
Bei förderfähigen Kosten über 250.000 €, handelt es sich um einen Regelantrag.

Sofern entspre­chende Mittel zur Verfü­gung stehen, können Sie sowohl im Klein­an­trags- als auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren je nach Region Anträge für das Sonder­för­der­pro­gramm bei uns stel­len. Bei Scha­dens­fäl­len (Brand, Sturm, Hoch­was­ser) können Sie auch eine Kata­stro­phen­fall­för­de­rung beantragen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antrag­stel­lung erfolgt über das Portal verein360.

Sind alle grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt (siehe Checkliste/Sportförderrichtlinien), kann der Verein eine Voranfrage stellen: Nach erfolgreicher Anmeldung über die BLSV-Homepage in verein360 gelangt man über den Reiter „Verband“ und dann „Sportstättenbau“ zur Antragsseite.

Beach­ten Sie bitte, dass mit den bean­trag­ten Maßnah­men erst begon­nen werden darf, wenn das Ressort Förde­rung Sport­stätte die schrift­li­che Geneh­mi­gung zum vorzei­ti­gen Maßnah­men­be­ginn erteilt hat. Als förder­schäd­li­cher Baube­ginn ist die eigene Arbeits­leis­tung, der Mate­ri­al­ein­kauf und die Auftrags­ver­gabe zu werten. Vorbe­rei­tende Planungs­leis­tun­gen (KG 700) oder auch Ihr Antrag für Ihre Bauge­neh­mi­gung sind hier­von ausgenommen.

Weitere Informationen

Baye­ri­scher Landes-Sport­ver­band e.V.

Georg-Brauchle-Ring 93,
80992 München

Webseite

www.blsv.de/

Telefon

089 15702400