Förderdatenbank der DSEE

Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte

  • Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?

Gegenstand der Förderung sind Präventionsprojekte und -maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung oder Verminderung von Gewalt und Kriminalität beitragen. Hierzu zählen auch solche, die gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln oder erhalten und deren inhaltliche Ausrichtung sich der Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet.

  • Art der Förderung: Zuwendung, Anteilsfinanzierung (Fehlbedarf)
  • Themenfeld: Kriminal-; Gewalt-und Extremismusprävention
  • Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend

Zielgruppen/Bedingungen

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Hochschulen und Universitäten, Kirchliche Träger und Religionsgemeinschaften sowie freie Träger und Einzelpersonen, die in Rheinland-Pfalz im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung oder im Sinne der Aufklärung über und Vorbeugung von Gewalt, Extremismus, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit tätig sind.

  • Max. Förderung: max. 80% der zuwendungsfähigen Kosten

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Der Antrag ist mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim

Ministerium des Innern und für Sport
Leitstelle Kriminalprävention
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

einzureichen.

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Schillerplatz 3 - 5,
55166 Mainz

Webseite

mdi.rlp.de/

Telefon

06131 160