Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Gegenstand der Förderung sind Präventionsprojekte und -maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung oder Verminderung von Gewalt und Kriminalität beitragen. Hierzu zählen auch solche, die gesellschaftliche Normen und Werte vermitteln oder erhalten und deren inhaltliche Ausrichtung sich der Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmet.
- Art der Förderung: Zuwendung, Anteilsfinanzierung (Fehlbedarf)
- Themenfeld: Kriminal-; Gewalt-und Extremismusprävention
- Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend
Zielgruppen/Bedingungen
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände, Hochschulen und Universitäten, Kirchliche Träger und Religionsgemeinschaften sowie freie Träger und Einzelpersonen, die in Rheinland-Pfalz im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung oder im Sinne der Aufklärung über und Vorbeugung von Gewalt, Extremismus, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit tätig sind.
- Max. Förderung: max. 80% der zuwendungsfähigen Kosten
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Der Antrag ist mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim
Ministerium des Innern und für Sport
Leitstelle Kriminalprävention
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
einzureichen.
Weitere Informationen
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3 - 5,
55166
Mainz
Webseite
Telefon
06131 160