Förderung in Bad Dürkheim
Die Stiftung des Landkreises Bad Dürkheim für Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung, Unterricht und Erziehung wurde im Jahr 2004 als eine rechtsfähige öffentliche und kommunale Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet.
Zweck der Stiftung ist u.a. die Förderung
• kultureller und sozialer gemeinnütziger Projekte,
• von Maßnahmen des Umweltschutzes,
• von Jugendaustauschen, Bildungsreisen und Jugendfahrten
• sowie die Unterstützung der Partnergemeinden und Kreise bei der Jugendarbeit.
Der Stiftungsvorstand berät und entscheidet über jeden einzelnen Förderantrag.
Zielgruppen/Bedingungen
Verein im Sinne der Fördergrundsätze ist jeder als gemeinnützig anerkannte Verein.
Der Verein soll bei Antragstellung mindestens 3 Jahre bestehen und eine eigene Jugendabteilung, bzw. verstärkt Jugendarbeit innerhalb des Vereines betreiben.
Auch übernimmt die Stiftung auf Antragstellung die Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft in Musikvereinen für alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bad Dürkheim haben. Die Vereine können auch für besonders begabte oder finanziell schwächer gestellte junge Musikerinnen und Musiker Anträge auf Übernahme der Ausbildungskosten an die Stiftung richten.
Nicht unter die Förderfähigkeit fallen:
- Politische Parteien
- Religionsgemeinschaften
- Wirtschaftliche Vereine
- Vereine, deren tatsächliche Zwecke nicht kulturelle, soziale, sportliche oder umweltschützerische Belange zum Ziel haben
Weitere Details zu den Zielgruppen und Bedingungen stehen unter "Förderrichtlinien" auf der Website zum Download bereit.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Zur Antragstellung darf der auf der Website zum Download stehende Förderantrag genutzt werden.
Weitere Informationen
Stiftung des Landkreises Bad Dürkheim für Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung, Unterricht und Erziehung
Philipp-Faith-Straße 11,
67098
Bad Dürkheim
Telefon
06322 9610