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Förderdatenbank der DSEE

Förderung für Sportstättenbau

Gegenstand der Förderung ist die Bezuschussung der Ausgaben für Baumaßnahmen an vereinseigenen bzw. gepachteten Sportanlagen und Vereinsräumen.

Fördermittel können gewährt werden für:

- Energiesparende Maßnahmen an Sportanlagen und sportgenutzten Gebäuden;

- Instandsetzungen, die der Wiederherstellung und der Verbesserung der Sportnutzung der Gebäude und Anlagen dienen oder die Ausübung einer bestimmten Sportart erst ermöglichen;

- Modernisierungen und Umbauten bestehender Gebäude und Anlagen, wie u.a. neue Heizungsanlagen,

Sanitäreinrichtungen, Fenster, Wärmedämmungen;

- Neu- und Erweiterungsbauten bei nachgewiesenem Bedarf, wobei Um- und Erweiterungsvorhaben (z.B. Aufstockung oder Anbauten) den Vorrang vor Neubauten haben;

- Maßnahmen an Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen für die Einhaltung und Verbesserung des Umwelt- und Naturschutzes;

- Maßnahmen für den barrierefreien Ausbau von Sportanlagen und ergänzenden Einrichtungen;

- Maßnahmen zur Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen sowie Behindertenparkplätzen mithilfe von Rampen und Wegen;

- Planungsleistungen sowie Grund- und Erstausstattungen im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Baumaßnahme im Rahmen der Gesamtkosten.

Sportstätten sollen in der Regel in Abmessungen, Gliederung und Ausstattungen den
Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände sowie den DIN- und Europanormen und sonstigen Richtlinien für den Sportstättenbau entsprechen. In besonders begründeten Fällen sind Ausnahmen zugelassen.

Zielgruppen/Bedingungen

  • Zuwendungsempfänger sind Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) sind.
  • Die Zuwendung wird als Projektförderung ausgereicht.
  • Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt, die auf maximal 50.000 EUR begrenzt ist.
  • Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind grundsätzlich auf maximal 100.000 EUR begrenzt. Die vom LSB vertraglich anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind die Bemessungsgrundlage für die Zuwendung.
  • Die Zuwendung beträgt 80 % der vertraglich anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie wird je zur Hälfte als ein nicht rückzuzahlender Zuschuss und einem Darlehen gewährt.
  • Darlehen werden höchstens 10 Jahre zinslos erteilt und haben grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren.
    Nach Ablauf von 10 Jahren sind Zinsen entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen (zurzeit jährlich i. H. v. 5 v.H. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB)

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

Die Antragstellung erfolgt durch die Vereine an den zuständigen Kreissportbund/Stadtsportbund durch einen VORANTRAG (Formblatt) bis zum 01.07. für das Folgejahr. 

Die KSB/SSB erstellen eine Prioritätenliste, dabei ist mit den jeweiligen Kreis-/ Stadtverwaltungen eine Abstimmung zum Sportbedarf vorzunehmen.

Die Stellungnahme des KSB/SSB, die Prioritätenliste und die Voranträge sind bis zum 15.07. für das folgende Kalenderjahr vorzulegen.

Der LSB Brandenburg e.V. stimmt die Voranträge mit den jeweiligen LFV ab. Danach erfolgt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel die Erstellung der landesweiten Antragsliste nach dem sportfachlichen Bedarf sowie die Begutachtung und Empfehlung der Höhe der Förderung der vorgesehenen Vorhaben durch den Landesausschuss Sportstätten und Umwelt. Das Präsidium des LSB bestätigt die landesweite Vorhabenliste.

Die Vereine, deren Projekte bestätigt wurden, erstellen entsprechend der Förderrichtlinie und den Formblättern bis zum 15.12. den vollständigen Antrag.

Landessportbund Brandenburg e.V.

Olympischer Weg 7,
14471 Potsdam

Telefon

0331 58567100