Förderung für Ehrenamt in Brandenburg
Förderung von Projekten im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
Wer Lotto spielt, unterstützt wichtige Projekte im Land Brandenburg. Damit ist jeder Einsatz ein Gewinn, denn das Lottospiel ist mit einem gesetzlich verankerten Beitrag zum Gemeinwohl verbunden. Die Land Brandenburg Lotto GmbH führt deshalb 20 Prozent ihrer Einnahmen als Glücksspielabgabe an das Land Brandenburg ab. Mithilfe dieser sogenannten Lottomittel fördert die Landesregierung kleine und mittelgroße Projekte – grundsätzlich ab einer Mindestförderhöhe von 2.500 Euro.
Der Ministerpräsident vergibt Fördergelder an Projekte im Bereich Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement, deren Verwirklichung im besonderen Landesinteresse liegt. Eine lebendige Bürgergesellschaft wird als eine Möglichkeit für soziale Teilhabe und Mitgestaltung an der Gesellschaft gestärkt.
Förderziele
Die finanzielle Unterstützung von Projekten durch die Staatskanzlei des Landes Brandenburg zielt insbesondere auf
- den Erhalt und die Förderung von Nachbarschaft, Gemeinwohl und sozialem Zusammenhalt,
- die Förderung des Miteinanders und einer Kultur von Vielfalt, Toleranz und Offenheit,
- eine lebendige Bürgergesellschaft, Solidarität und Mitmenschlichkeit und ein entsprechendes Engagement vor Ort,
- Gemeinschaft, Kooperation und Partizipation am gesellschaftlichen Leben,
- die Förderung der Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt.
Zielgruppen/Bedingungen
Gefördert werden können Sachleistungen (bspw. Technik, Büroausstattung für Freiwilligenagenturen, Öffentlichkeitsarbeit) oder auch Vorhaben der Digitalisierung im Ehrenamt. Aber auch ehrenamtsbezogene Foren und Bildungsarbeit, Großveranstaltungen und Vernetzungen oder auch Fort- und Weiterbildungen im Ehrenamt werden unterstützt.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Die Beantragung erfolgt für gewöhnlich mit einem formlosen Schreiben, in dem das Projekt einschl. Kosten- und Finanzierungsplan vorgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Projekte nur im laufenden Kalenderjahr gefördert werden können und ihre Umsetzung bis Ende des Jahres abgeschlossen werden sollte. Überdies sollte mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen werden. Die Staatskanzlei berät und unterstützt Sie bei Fragen zur Projektförderung, im Antragsverfahren sowie im Rahmen des Prüfverfahrens.
Ihre Projektskizze bzw. Ihren Förderantrag richten Sie bitte per E-Mail an: buero.mp@stk.brandenburg.de