Förderung Ehrenamt im Tierschutz Rheinland-Pfalz
Zur Unterhaltung von Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Für welche Zwecke gibt es eine Förderung?
Unterhaltung von Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- Art der Förderung: zweckgebundene Zuwendung, Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
- Themenfeld: Tierschutz
- Regelmäßigkeit der Förderung: fortlaufend
- Zielgruppen: Private Träger von Tierpflegestationen oder gemeinnützige Vereine
- Max. Förderung: Bis zu 30 % der Gesamtkosten, max. 3.500 €
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das Referat 1044- Tierschutz im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: RP-Tier@mkuem.rlp.de
Weitere Informationen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1,
55116
Mainz
Webseite
Telefon
06131 160