Förderung durch die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin wurde 1974 gegründet. Sie verwaltet und verteilt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke; sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen.
Durchschnittlich gehen Jahr für Jahr über 250 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der LOTTO-Stiftung Berlin ein.
Zielgruppen/Bedingungen
Bei der LOTTO-Stiftung Berlin können zwei Arten der Zuwendung beantragt werden:
- Die Projektförderung
Projektförderungen sind Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben für einzelne abgegrenzte Vorhaben.
- Die Institutionelle Förderung
Institutionelle Förderungen sind Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben auf der Grundlage eines Haushalts- oder Wirtschaftsplanes.
Die Zuwendungen können gewährt werden in Form von:
- zweckgebundenen Zuschüssen, Schuldendiensthilfen oder anderen nicht rückzahlbaren Leistungen
- Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gebäuden oder beweglichen Sachen ohne angemessene Gegenleistung
- Verlustdeckungszusagen oder Bürgschaftsübernahmen
- Darlehen oder bedingt rückzahlbaren Leistungen
Direkte Anträge an die Stiftung für Zwecke der Jugendarbeit oder Förderung sportlicher Vorhaben müssen mit dem Verweis auf die Satzung zurückgewiesen werden. Die Stiftung fördert diese Bereiche durch satzungsgemäße Zahlungen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Landessportbund Berlin sowie an die für Jugendförderung zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Um in den Genuss einer Förderung durch die Stiftung zu kommen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Dieser sollte ca. 9 Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen.
Folgende Fragen sollten für eine Bearbeitung des Antrags mit einem "Ja" beantwortet werden:
- Handelt es sich um ein soziales, karitatives, kulturelles, staatsbürgerliches oder dem Umweltschutz dienliches Projekt?
- Ist der Antragsteller eine Berliner Einrichtung oder soll das geplante Projekt in Berlin durchgeführt werden und ist es im Interesse Berlins?
- Ist der Antragsteller eine juristische Person?
Ausnahme: Im kulturellen Bereich sind natürliche Personen auch antragsberechtigt, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. - Ist das Projekt zukunftsorientiert und wurde mit der Maßnahme noch nicht begonnen?
- Handelt es sich um ein gemeinnütziges Projekt?
Der Antrag ist in Papierform bei der LOTTO-Stiftung Berlin einzureichen.
Weitere Informationen
Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin
Brandenburgische Str. 36,
10707
Berlin
Webseite
Telefon
030 89050